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I.D.: 90730230

Überlassung von hochleistungsfähiger Telekommunikationsinfrastruktur an einen privaten Netzbetreiber zum Betrieb

Data publicarii
04.12.23 Exista 13 licitatii active asemanatoare. Inregistrati-va pentru a avea acces la acestea.
Coduri CPV
72400000
Termenul limita pentru depunere:
08.01.24 10:00
Pretul estimativ:
5.560.000,00 EUR
Locul realizarii:
Hohenlohekreis
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Descriere:
Die Stadt Künzelsau schreibt den Betrieb von hochleistungsfähigen Telekommunikationsinfrastrukturnetzen nach KonzVgV aus. Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Überlassung dieser hochleistungsfähigen Telekommunikationsinfrastruktur im Wege der Verpachtung an einen oder mehrere private Betreiber zur Sicherstellung einer NGA-Breitbandversorgung im Wege einer Dienstleistungskonzession. Der/die ausgewählte(...
Die Stadt Künzelsau schreibt den Betrieb von hochleistungsfähigen Telekommunikationsinfrastrukturnetzen nach KonzVgV aus. Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Überlassung dieser hochleistungsfähigen Telekommunikationsinfrastruktur im Wege der Verpachtung an einen oder mehrere private Betreiber zur Sicherstellung einer NGA-Breitbandversorgung im Wege einer Dienstleistungskonzession. Der/die ausgewählte(n) Betreiber hat/haben als Konzessionsnehmer entsprechend den Vorgaben dieses Verfahrens den Netzbetrieb und Mehrfachdienste gegenüber den Endkunden entgeltlich zur Verfügung zu stellen. Anderen Unternehmen wird ein Zugang zum Endkunden einschließlich einer nachfragegerechten Entbündelung ("open access") möglich sein. Die Stadt Künzelsau stellt dem/n privaten Betreiber(n) hierfür Teile der bereits verlegten bzw. der noch zu verlegenden Breitband-Infrastruktur zur Nutzung zur Verfügung. Die Vergabe erfolgt im Wege einer Gesamtvergabe in einem Gesamtlos. Eine Vergabe in einzelnen Losen erfolgt nicht. Das Netzgebiet setzt sich aus (i.) dem Bestands-Netz mit FTTC, (ii.) Bereichen, die nach der "Weiße Flecken" Förderung" ausgebaut wurden/werden, (iii.) Bereichen, die nach der "Graue Flecken" Förderung ausgebaut wurden/werden, und (iv.) Gebieten zusammen, die von der Stadt Künzelsau eigenwirtschaftlich ausgebaut wurden. Eine Beschreibung des Netzgebiets ist in der Leistungsbeschreibung enthalten. Diejenigen Bewerber, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erhalten zusammen mit der Angebotsaufforderung eine exakte Trassenaufteilung und Adressen-Liste. Für die ausgeschriebene Konzession sind die nachfolgend dargestellten Mindestanforderungen zu beachten. Das zu beauftragende finale Angebot muss diese Mindestanforderungen beachten. Die Mindestanforderungen sind nicht verhandelbar, vgl. § 12 Abs. 2 KonzVgV. Mindestanforderungen sind: - der im Verfahren ausgewählte Betreiber muss für die Dauer der Verpachtung Mitbewerbern Zugang auf Vorleistungsebene zu der passiven Infrastruktur, einschließlich einer nachfragegerechten Entbündelung einräumen ("open access"). Im Rahmen dieses Zugangs ist eine vollständige physikalische Entbündelung des Teilnehmeranschlusses so-wie Bitstream-Zugangs bereitzustellen. Ein zeitlich unbefristeter offener Zugang ist für die Nutzung von Kabelschutzrohren und Masten, unbeschalteten Glasfaserleitungen und Straßenverteilerkästen zu gewähren. Der offene Zugang muss sowohl für die geförderte Infrastruktur als auch für die für die jeweilige Maßnahme eingesetzte, schon existierende Infrastruktur (des Netzbetreibers) gewährt werden. Der Zugang ist unverzüglich auf Nachfrage zu gewähren. Die Verpflichtung zum offenen Netzzugang gilt unabhängig von der Veränderung bei Eigentumsverhältnissen. - Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Einhaltung EU-rechtlicher Vorgaben, die mit dem Subventionsempfänger vertraglich vereinbart wurden, regelmäßig zu überwachen und der Bewilligungsbehörde jederzeit hierüber Auskunft zu geben. Die auf dieser Grundlage vorgesehenen vertraglichen Regelungen sind nicht verhandelbar. - Der ausgewählte Betreiber ist verpflichtet, weitere Diensteanbieter zu vorher festgelegten, gleichen, nichtdiskriminierenden Bedingungen in einem transparenten Verfahren unter Berücksichtigung der Vorgaben der Vergabeordnung zuzulassen und eigene Endkunden in dem versorgten Gebiet nicht zu Sonderbedingungen zu bedienen. Über die Einhaltung dieser Bedingungen wacht der Auftraggeber. - Der ausgewählte Betreiber verpflichtet sich die Förderbestimmungen der geförderten Netzinfrastruktur einzuhalten.
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