II. Zielsetzungen, Leistungs- und AufgabenbeschreibungDas Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
(MKW NRW) beabsichtigt im Rahmen dieses Dienstleitungsauftrages die Beschaffung von Unterstützungsleistungen für studieninterssierte
Schülerinnen und Schüler und Studierende aus nichtakademischen Elternhäusern.Die Entscheidung darüber, ob ein Studium aufgenommen
wird, ist nach wi...
II. Zielsetzungen, Leistungs- und AufgabenbeschreibungDas Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
(MKW NRW) beabsichtigt im Rahmen dieses Dienstleitungsauftrages die Beschaffung von Unterstützungsleistungen für studieninterssierte
Schülerinnen und Schüler und Studierende aus nichtakademischen Elternhäusern.Die Entscheidung darüber, ob ein Studium aufgenommen
wird, ist nach wie vor nicht nur von den schulischen Leistungen und der individuellen Leistungsfähigkeit abhängig, sondern
insbesondere auch von sozialen und kulturellen Faktoren. Junge Menschen aus nichtakademischen Elternhäusern haben oft sowohl
beim Einstieg ins Studium als auch im Studium selbst mit besonderen Problemen zu kämpfen.Vor diesem Hintergrund sucht das
MKW NRW einen Dienstleister bzw. eine Organisation, die junge Menschen aus nichtakademischen Elternhäusern beim Einstieg ins
Studium und im Studienverlauf durch persönliche Beratung und Mentoring ermutigt und unterstützt.Der Dienstleister bzw. die
Organisation muss in möglichst vielen Regionen und an möglichst vielen Hochschulstandorten in NRW jungen Menschen aus nichtakademischen
Elternhäusern für unmittelbare, persönliche Gespräche zur Verfügung stehen. Die Beratungsarbeit soll sich insbesondere auf
allgemeine Fragen der Orientierung und der Bewältigung besonderer Lebenssituationen beziehen und im Übrigen, z.B. im Hinblick
auf Auskünfte zu Zulassungsfragen, Studienvoraussetzungen und Studienverlauf, auf die Zentralen Studienberatungsstellen der
NRW-Hochschulen verweisen und eng mit diesen Stellen abgestimmt werden.Das MKW NRW wird diese Abstimmung im Rahmen der Arbeit
des Arbeitskreises Studienorintierung, in dem regelmäßig Vertreterinnen und Vertreter der Hochschulen und der Landesregierung
zu Fragen der Studienberatung zusammentreffen, unterstützen. Dessen ungeachtet ist die stetige Abstimmung mit den jeweiligen
Hochschulen und dort insbesondere mit den Zentralen Studienberatungsstellen zwingend erforderlich. Das MKW NRW erwartet diesbezüglich
eine regelmäßige Berichterstattung, mindestens einmal jährlich in einem schriftlichen Jahresbericht.Mit dem "Talentscouting"
fördert das MKW NRW eine Maßnahme, die auf eine vergleichbare Zielgruppe ausgerichtet ist. Der gesuchte Dienstleister bzw.
die gesuchte Organisation wird daher auch die Aufgabe haben, den zuständigen Stellen an den Hochschulstandorten in NRW, die
an dem Projekt "Talentscouting" beteiligt sind, seine bzw. ihre Unterstützung (ggf. auch über das NRW-Zentrum für Talentfördrung
in Gelsenkirchen) anzubieten und auf Wunsch mit diesen Stellen zu kooperieren.Erwartet werden darüber hinaus geeignete Vorschläge/eine
Konzeption zur Umsetzung des Programms speziell im ländlichen Raum.Vor diesem Hintergrund ergeben sich im Einzelnen folgende
zu erfüllende Leistungen:1. Möglichst flächendeckende Durchführung und Koordinierung von Maßnahmen zur Unterstützung von jungen
Menschen aus nichtakademischen Elternhäusern beim Studieneinstieg und im Verlauf des Studiums durch Beratung und Mentoring,
insbesondere durch die Bereitstellung und Vermittlung von Mentorinnen und Mentoren - aus möglichst allen Fächergruppen - vort
Ort, inklusive konkretrer Maßnahmen für Angebote speziell im ländlichen Raum.2. Koordination und Umsetzung von Anfragen von
Zentralen Studienberatungsstellen der Hochschulen zur Unterstützung von studieninteressierten Schülerinnen und Schülern und
Studierenden mit entsprechenden Problemlagen.3. Aufbau und stetige Pflege von Arbeitskontakten zu den Zentralen Studienberatungsstellen
der Hochschulen, zu den zdi-Zentren, dem MKW NRW und zu den für das Projekt "Talentscouting" in den Hochschulen zuständigen
Stellen, sofern die betreffenden Hochschulen an diesem Projekt beteiligt sind und die jeweiligen Stellen Kooperationsbedarf
signalisieren. Dazu sollte eine regelmäßige Abstimmung erfolgen, mindestens einmal jährlich.4. Organisation von mindestens
vier Schulungen pro Jahr für die Mentorinnen und Mentoren - unter Einbeziehung der Zentralen Studienberatungsstellen der Hochschulen.5.
Unterstützung der im Rahmen des Projekts "Talentscouting" von den Hochschulen durchgeführten Maßnahmen, sofern die betreffenden
Hochschulen an diesem Projekt beteiligt und die jeweils zuständigen Stellen Kooperationsbedarf signalisieren.6. Berichterstattung
zu den folgenden Punkten:a) Es wird ein Bericht über Anzahl, Dauer und Ort der Kontakte zu Schulen, Zentralen Studienberatungsstellen
der Hochschulen und zu den für das Projekt "Talentscouting" zuständigen Stellen erstellt, sofern die betreffenden Hochschulen
an diesem Projekt beteiligt und zu einer Zusammenarbeit bereit sind.b) Es werden Ergebnisprotokolle über den Austausch mit
den o.g. Stellen angefertigt.c) Es wird ein Bericht über die Fachzugehörigkeit der Mentorinnen und Mentoren und die Schulen
erstellt, an denen diese Mentorinnen und Mentoren teilgenommen haben.d) Das Schulungsprogramm für die Mentorinnen und Mentoren
wird dem MKW NRW unter Nennung der einbezogenen institutionellen Partner übermittelt.Das MKW NRW erhält die Berichterstattung
zu den Punkten a) bis d) gebündelt in Form eines schriftlichen Jahresberichts.Eine Angebotsabgabe von ehrenamtlich arbeitenden
Einrichtungen und Organisationen ist möglich.