Der Markt Kirchenthumbach (Landkreis Neustadt an der Waldnaab, Bezirk Oberpfalz) beabsichtigt die Generalsanierung der Kläranlage
Kirchenthumbach I. . Die bestehende Kläranlage Kirchenthumbach mit einer Ausbaugröße von 3.500 EW wurde im Jahr 1981 als Tropfkörperanlage
in Betrieb genommen. Verschiedene Anlagenteile sind verbraucht oder substanziell in einem sanierungs- bzw. erneuerungsbedürftigen
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Der Markt Kirchenthumbach (Landkreis Neustadt an der Waldnaab, Bezirk Oberpfalz) beabsichtigt die Generalsanierung der Kläranlage
Kirchenthumbach I. . Die bestehende Kläranlage Kirchenthumbach mit einer Ausbaugröße von 3.500 EW wurde im Jahr 1981 als Tropfkörperanlage
in Betrieb genommen. Verschiedene Anlagenteile sind verbraucht oder substanziell in einem sanierungs- bzw. erneuerungsbedürftigen
Zustand. Für Die Kläranlage Kirchenthumbach bestehen zukünftig höhere Anforderungen an die Nährstoffelimination. . Derzeit
sind insgesamt ca. 1.869 Einwohner an die Abwasseranlage angeschlossen (Stand 14. April 2021). Vorfluter des Entwässerungsgebietes
ist der Thumbach, ein Gewässer III. Ordnung. Die Abwasserbeseitigung erfolgt über bestehende Kanäle größtenteils im Mischsystem,
lediglich der Ortsteil Burggrub, ein großer Teil des Baugebietes Sandbrunnen und die US-Militäreinrichtung (Range 301) werden
im Trennsystem entwässert. . Im Rahmen der Vorplanung wurden mehrere Alternativen geprüft, die Kläranlage Kirchenthumbach
nach den Regeln der Technik zu ertüchtigen. Die Kläranlage wird zukünftig auf eine Ausbaugröße von 3.300 EW ausgelegt. Die
Anlage ist auf Schlammstabilisierung, Kohlenstoff-, Stickstoff- und Phosphorabbau auszulegen. Als wirtschaftlichste Alternative
stellt sich die Alternative 5 (Durchlaufbelebungsanlage mit simultaner aerober Schlammstabilisierung (intermittierende Denitrifikation))
der Vorplanung heraus. Die Vorplanung mit der Variantenuntersuchung wurde bereits dem WWA Weiden i. d. OPf. vorgestellt. Das
WWA stellt fest, dass alle sechs untersuchten Varianten die an die Abwasserreinigung gestellten Anforderungen nach Anhang
1 der Abwasserverordnung in Verbindung mit dem LfU-Merkblatt 4.4/22 erfüllen. Als wirtschaftlichste Variante ist die Alternative
5 zu werten. Aus wasserwirtschaftlicher, abwassertechnische und auch aus fördertechnischer Sicht besteht mit der Umsetzung
der Variante 5 seitens des WWA Einverständnis. . Die Vorplanung liegt den Vergabeunterlagen bei. . Die Gesamtherstellungskosten
(KG 200-700) für das Projekt umfassen ca. 7,5 Mio. EUR netto. Es ist beabsichtigt Fördermittel zu beantragen. Dementsprechend
erwartet der Auftraggeber eine entsprechende Zuarbeit bei der Beantragung sowie Abrechnung von Fördermitteln (inkl. Verwendungsnachweis)
durch den Auftragnehmer. . Die Planungen für die Generalsanierung der Kläranlage sollen unmittelbar nach Beauftragung fortgeführt
werden, da eine zügige Umsetzung gewünscht wird. Der Förderantrag soll noch im Jahr 2024 beantragt werden. Der Baubeginn wurde
zunächst im Frühjahr 2026 anberaumt. Der Markt Kirchenthumbach wünscht eine Fertigstellung bis September 2028. Der Markt Kirchenthumbach
behält sich allerdings eine Anpassung der vorläufigen Eckdaten vor. . Es werden die Grundleistungen der Leistungsphasen 3-9
für die Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 43 Abs. 1 S. 2 HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 3 sowie die Besondere Leistung
der Örtlichen Bauüberwachung, der Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln (inkl. Verwendungsnachweis)
sowie der Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist vergeben. . Zudem werden die Grundleistungen der
Leistungsphasen 1-6 für die Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 Abs. 1 HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 1 sowie die Besondere
Leistung der ingenieurtechnischen Kontrolle beauftragt. . Darüber hinaus werden noch die Grundleistungen der Leistungsphasen
1-9 im Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung gem. § 55 Abs. 1 S. 2 HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2 der Anlagengruppen
4, 7 und 8 sowie Besondere Leistung der Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist vergeben. . Hinweis:
Die Leistungsphase 4 wird nur beauftragt, insofern für die nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften eine unmittelbare Genehmigung
erforderlich ist.