Die Handwerkskammer will in die handwerkliche Bildung in Landshut investieren und beabsichtigt große Teile des Bildungszentrums
Landshut neu zu errichten. . Der Bildungsbetrieb ist während der Bauphase aufrechtzuerhalten, weshalb die Bestandsgebäude
Gebäude A und B vorweg nicht abgebrochen werden können. Das Projekt soll in 2 Bauabschnitten errichtet werden und der Bildungsbetrieb
wird in den Bestandsgebäu...
Die Handwerkskammer will in die handwerkliche Bildung in Landshut investieren und beabsichtigt große Teile des Bildungszentrums
Landshut neu zu errichten. . Der Bildungsbetrieb ist während der Bauphase aufrechtzuerhalten, weshalb die Bestandsgebäude
Gebäude A und B vorweg nicht abgebrochen werden können. Das Projekt soll in 2 Bauabschnitten errichtet werden und der Bildungsbetrieb
wird in den Bestandsgebäuden mit möglichst wenig Ausfällen und Störungen weitergeführt werden. Im Nachgang sind die Gebäude
abzubrechen., was ebenfalls vom Projektsteuerer zu begleiten ist. . Die Gebäude D (Werkstätten für die Landmaschinenmechaniker)
und Gebäude E (Werkstätten für die Bauberufe) sind Bestandsgebäude und nicht Inhalt der Baumaßnahme. Diese Gebäude bleiben
unangetastet. . Die Grundstücksgröße für die Flurnummern 1262/4, 1262/5 und 1262/6 beträgt ca. 20.000 qm, die Bruttogeschossfläche
beträgt ca. 9.800 m², der Bruttorauminhalt ca. 44.000 m³ und die Nutzfläche beträgt ca. 5.450 m². Die Entwurfsplanung wird
voraussichtlich bis zur Auftragserteilung abgeschlossen sein und der Z-Bauantrag wird bis dahin ebenfalls voraussichtlich
bereits gestellt sein. Planungsunterlagen können derzeit jedoch noch nicht zur Verfügung gestellt werden, da noch keine Freigabe
der Zuwendungsgeber vorliegt. . In den neuen Gebäuden sollen Werkstätten für Kraftfahrzeug-, Elektro-, Metall-, Schweiß-
und Orthopädietechnik untergebracht werden. Zudem beinhaltet das Raumprogramm Lehrsäle, eine Kantine mit Küche und Räumlichkeiten
für die Verwaltung. Das genehmigte Raumprogramm liegt bei. Mit den Ausschreibungen soll im Sommer 2024 begonnen werden. Der
geplante Baubeginn für den ersten Bauabschnitt ist März 2025, die Inbetriebnahme dieses Bauabschnitts soll im September 2026
erfolgen, danach der Bestand Haus A abgebrochen werden. Mit dem 2. Bauabschnitt soll im Dezember 2026 begonnen werden, die
Inbetriebnahme des zweiten Bauabschnitts ist für Mai 2028 vorgesehen. Im Anschluss hieran findet der Abbruch des Bestandsgebäudes
Haus B statt und die Freianlagenerstellung. . Die beteiligten (Fach-)Planer sind dem Vertragsentwurf zu entnehmen. . Die
vorhandene Entwurfsplanung ist gemäß Zuwendungsbescheiden umzusetzen. Die Handwerkskammer hat für die Handwerkswirtschaft
einen Bildungsauftrag zu erfüllen und ist ein wichtiger Teil des Bildungscampus der Stadt Landshut. Auch sind die ökologischen
und ökonomischen Aspekte umfassend zu berücksichtigen. Besonderer Wert ist auf Nachhaltigkeit zu legen, wobei auch die Folgekosten
im Blick behalten werden müssen. Auch die Bewirtschaftungs- sowie Betriebskosten müssen beachtet werden. . Die Baumaßnahme
wird zu großen Teilen finanziert mit Mitteln des Bundes und des Freistaat Bayern sowie eventuell Fördermitteln der EU (EFRE).
Die Anforderungen für öffentlicher Auftraggeber sind bei der Projektabwicklung zu beachten. Das Projekt wurde vom BMWK als
Pilotprojekt für zukunftsfähige Energiekonzepte für überbetriebliche Bildungsstätten ausgewählt. In dem Zusammenhang soll
die Energieeffizienz und Nachhaltigkeit sowohl bei der Errichtung als auch im Betrieb betrachtet werden. . Die Gesamtkosten
der Maßnahme liegen bei grob 66 Mio. EUR brutto (KG 200-700) zum Zeitpunkt der Kostenschätzung. Eine Mehrkostenfinanzierung
findet nicht statt, sodass die im Rahmen der Kostenberechnung festgelegten Kosten zwingend einzuhalten sind. . Im Rahmen
dieses Vergabeverfahrens sollen die Projektsteuerungsleistungen der Leistungsstufen 3 bis 5 (Ausführungsvorbereitung, Objektüberwachung
sowie Projektabschluss) des Leistungsbildes Projektsteuerung gemäß Projektsteuerungsvertrag HAV-KOM, konkretisiert durch die
zusätzlichen Vertragsbestimmungen (ZVB-PS) zum Projektsteuerungsvertrag vergeben werden. Zu berücksichtigen ist hierbei auch
die Einarbeitung in das Projekt. Die Leistungen bezüglich der zuwendungsrechtlichen Belange (RZ-Bau, VHB Bayern, Zuarbeit
Baubuchführung, Mittelabruf, Zuarbeit Budgetplanung usw.) sowie die Verwendungsnachweisführung/-prüfung sind mit den Grundleistungen
nach dem Leistungsbild der ZVB-PS abgedeckt. Ebenfalls Inhalt dieser Leistung ist die Mitwirkung bei der Prüfung des Verwendungsnachweises
bis zum Schlussbescheid. Auch für diese Leistungen steht der Projektsteuerer im Rahmen seiner Beauftragung zur Verfügung.