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I.D.: 89598702

TNW_Arch_Stadt Altdorf b. Nürnberg - Generalsanierung und Erweiterung Grundschule Altdorf - Objektplanung Gebäude und Innenräume

Data publicarii
20.11.23 Exista 41 licitatii active asemanatoare. Inregistrati-va pentru a avea acces la acestea.
Coduri CPV
71000000
Termenul limita pentru depunere:
19.12.23
 
 
Locul realizarii:
Nürnberger Land
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Descriere:
Die Stadt Altdorf plant die Generalsanierung und Erweiterung der Grundschule Altdorf. . Im bisherigen Verlauf wurden zwei Machbarkeitsstudien durchgeführt. . In einer ersten Machbarkeitsstudie wurde die Variante Komplettabbruch und vollständiger Neubau untersucht. Im Rahmen der, den Vergabeunterlagen beigefügten, Machbarkeitsstudie wurden verschiedene Varianten der Generalsanierung mit Erweiterungsbauten s...
Die Stadt Altdorf plant die Generalsanierung und Erweiterung der Grundschule Altdorf. . Im bisherigen Verlauf wurden zwei Machbarkeitsstudien durchgeführt. . In einer ersten Machbarkeitsstudie wurde die Variante Komplettabbruch und vollständiger Neubau untersucht. Im Rahmen der, den Vergabeunterlagen beigefügten, Machbarkeitsstudie wurden verschiedene Varianten der Generalsanierung mit Erweiterungsbauten sowie Teilabriss mit zugehörigem Ersatzneubau geprüft. Ergebnis der Studie und Beschluss des Stadtrates ist es, dass eine Generalsanierung mit Erweiterung sowie Teilabriss mit zugehörigem Ersatzneubau durchgeführt werden soll. . Die Kapazitätsgrenze des Gebäudes ist erreicht. Aufgrund der steigenden Schülerzahlenprognosen und dem sich hieraus ergebenden steigenden Raumbedarf, kann das Raumprogramm im Bestandsgebäude nicht mehr abgebildet werden. . Auch ist zusätzlicher Raumbedarf im Rahmen der Ganztages- und Mittagsbetreuung gegeben. . Das bestehende Gebäude besteht aus mehreren Bauteilen unterschiedlicher Baujahre. . Der aktuelle Klassentrakt besitzt eine einhüftige Flurerschließung und soll durch Anbauten zu Lernclustern erweitert werden. Der Erschließungsbau soll abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt werden. Der erdgeschossige Klassentrakt im Zugangsbereich soll um ein Geschoss aufgestockt werden. . Das Bestandsgebäude weist insbesondere Defizite in der Gebäudetechnik, dem Brandschutz sowie der Barrierefreiheit auf. Auch der energetische Standard ist veraltet. Die Gebäudetechnik hat die Grenze ihrer Nutzungsdauer erreicht und muss komplett erneuert werden. . Im Rahmen der Generalsanierung soll eine vollständige Entkernung auf den Rohbauzustand erfolgen. Die Haustechnik sowie die energetischen Anforderungen sollen auf den aktuellen Stand gebracht werden. Nach der Generalsanierung soll ein mit einem Neubau vergleichbarer, gleichwertiger Standard erreicht werden. Eine vollumfängliche Barrierefreiheit ist vorzusehen. . Das Gesamtraumprogramm für die Grundschule liegt vor und wird zur Verfügung gestellt. Die Flächen für den Ganztagesbereich und die Mittagsbetreuung werden aktuell noch ermittelt. . Es soll ein pädagogisches Raumkonzept mit Lernclustern, offenen Lernlandschaften, Marktplätzen, sowie Lehrerstützpunkten verwirklicht werden. . Im Keller des abzubrechenden Gebäudes befindet sich ein Nahwärmeversorgungszentrum. Dieses muss bestehen bleiben, die darüber liegenden und angrenzenden Geschosse rückgebaut und die Anlage baulich eingekleidet werden. . Der Architekt ist ferner für den (Teil-) Abbruch des Bestandsgebäudes zuständig. Das gesamte Abbruchkonzept wird hier vom Architekten erwartet. Eine Schadstoffuntersuchung wird parallel zu diesem Verfahren durchgeführt. . Die bauliche Umsetzung soll bauabschnittsweise (ca. 50%/ 50%) erfolgen. Teile des Schulkomplexes müssen für die Schulnutzung in Betrieb bleiben. Dies ist bei der Umsetzung zu berücksichtigen. . Die Gesamtkosten der Maßnahme (Stand Juli 2023) liegen bei etwa 30 Mio. EUR brutto (KG 200-700 inkl. Abbruch). . Die Beauftragung der Planungsleistungen soll bis Mitte 2024 erfolgen. Bis Sept/ Okt. 2025 sind die Entwurfs- und Genehmigungsplanung vorgesehen, wobei der Förderantrag nach FAG-Förderung voraussichtlich bis 15.10.2025 eingereicht werden muss. 2026 soll mit dem Bau begonnen werden. Die Fertigstellung, in noch festzulegenden Bauabschnitten, ist bis 2030 geplant. . Beauftragt werden stufenweise die Grundleistungen der Leistungsphasen 2 - 9 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 Abs. 3 HOAI i. V. m. Anl. 10 Nr. 10.1. Ferner werden als Besondere Leistungen die Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung der Fördermittel (Erstellung des Verwendungsnachweises), die Erstellung des Brandschutzkonzepts inkl. dazugehöriger Bauüberwachung sowie die Überwachung der Mängelbeseitigung in Leistungsphase 9 beauftragt. Die Aufzugsplanung (Einhaltung der Barrierefreiheit gem. DIN 18040) soll ebenfalls durch das beauftragte Planungsbüro erfolgen.
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