Ordnungs- und Verkehrsdienst Innenstadt Thun1. Verhinderung von Lärm, Vandalismus und Verunreinigungen in der Innenstadt.2. Erfassung der Personalien (Aufforderung zu freiwilliger Angabe) bei unanständigem Benehmen einer Person wie Urinieren im öffentlichen Raum, Verursachen von größeren Verunreinigungen mit Abfall, usw. Meldung auf Anzeigeformular an das Polizeiinspektorat. Falls die Namensangabe verweigert wird, ist die K...
Ordnungs- und Verkehrsdienst Innenstadt Thun1. Verhinderung von Lärm, Vandalismus und Verunreinigungen in der Innenstadt.2. Erfassung der Personalien (Aufforderung zu freiwilliger Angabe) bei unanständigem Benehmen einer Person wie Urinieren im öffentlichen Raum, Verursachen von größeren Verunreinigungen mit Abfall, usw. Meldung auf Anzeigeformular an das Polizeiinspektorat. Falls die Namensangabe verweigert wird, ist die Kantonspolizei beizuziehen.3. Durchsetzung der Nachtfahrverbote Obere Hauptgasse und Marktgasse/Gerberngasse. Bei Übertretungen erfassen und melden der Fahrzeugdaten mittels Anzeigeformular.4. Schlichten bei Raufereien und Unterstützung der Kantonspolizei bei Bedarf. Erste Hilfe leisten bis zum Eintreffen der Sanität.5. Tragen einer Leuchtweste während des Einsatzes.Einsatzzeiten Ordnungsdienst (2 Doppelpatrouillen = 4 Personen, wovon 1 Doppelpatrouille mit mindestens 1 Hund);Donnerstag auf Freitag, 00.00 bis 2.00 Uhr, optional nur während den Sommermonaten, Total 8 Stunden (2 Std. pro Mann/Frau);Freitag auf Samstag, 00.30 bis 4.30 Uhr, Total 16 Stunden (4 Std. pro Mann/Frau);Samstag auf Sonntag, 00.30 bis 4.30 Uhr, Total 16 Stunden (4 Std. pro Mann/Frau);Einsatzzeiten Verkehrsdienst, Überwachung Nachtfahrverbote (1 Doppelpatrouille = 2 Personen);Donnerstag auf Freitag, 00.00 bis 2.00 Uhr, optional nur während den Sommermonaten, Total 4 Stunden (2 Std. pro Mann/Frau);Freitag auf Samstag, 00.30 bis 4.30 Uhr, Total 8 Stunden (4 Std. pro Mann/Frau);Samstag auf Sonntag, 00.30 bis 4.30 Uhr, Total 8 Stunden (4 Std. pro Mann/Frau).Aufgrund der regen Bautätigkeit in der Innenstadt, können sich Veränderungen ergeben, die eine Überwachung der Fahrverbote obsolet machen. Das Polizeiinspektorat kann innerhalb einer Ankündigungsfrist von 14 Tagen den Verkehrsdienst temporär und ohne Anspruch auf Entschädigung einstellen lassen.