Das Sondervermögen „Altlastensanierung des Landes Sachsen-Anhalt“ hat z. Zt. ein Vermögen von rund 845 000 000 EUR. Das Sondervermögen „Pensionsfonds für die Versorgung und Beihilfen der Versorgungsempfänger des Landes Sachsen-Anhalt“ umfasst derzeit ein Volumen von ca. 645 000 000 EUR. Beide Sondervermögen sind durch Gesetz gegründete, rechtlich selbständige Vermögen des Landes, deren Geldvermögen durch das Ministerium der...
Das Sondervermögen „Altlastensanierung des Landes Sachsen-Anhalt“ hat z. Zt. ein Vermögen von rund 845 000 000 EUR. Das Sondervermögen „Pensionsfonds für die Versorgung und Beihilfen der Versorgungsempfänger des Landes Sachsen-Anhalt“ umfasst derzeit ein Volumen von ca. 645 000 000 EUR. Beide Sondervermögen sind durch Gesetz gegründete, rechtlich selbständige Vermögen des Landes, deren Geldvermögen durch das Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt verwaltet werden.Daneben sind direkte Landesmittel der „Steuerschwankungsreserve“ i. H. v. ca. 194 000 000 EUR investiert. Dabei handelt es sich um eine gesetzliche Rücklage des Landes, die aber rechtlich nicht selbständig ist.Die Geldanlage beider Vermögen erfolgt durch externe Assetmanager im rechtlichen Rahmen von Spezial-Alternative-Investmentfonds (Spezial-AIF) nach Kapitalanlagegesetzbuch. Kapitalverwaltungsgesellschaft ist die Universal Investment GmbH und Verwahrstelle ist BNP Paribas Securities Services S.C.A.Die Sondervermögen sind überwiegend langfristig in die Anlageklassen Aktien Europa, Staatsanleihen EWU, Unternehmensanleihen in EUR, Wandelanleihen weltweit (währungsgesichert), Anleihen weltweit (währungsgesichert), Staats- und Unternehmensanleihen Emerging Markets (währungsgesichert) investiert. Daneben wird zur Sicherung der notwendigen Liquidität in einen Spezial-AIF mit kurzfristigen Staats- und Unternehmensanleihen in EUR investiert.Die zunehmende Diversifikation der Anlagen führt einerseits zu einer Reduktion von Klumpenrisiken andererseits ist die Geldanlage dadurch einer zunehmenden Zahl unterschiedlichster Risiken ausgesetzt. Das extreme Kapitalmarktumfeld (Niedrigzinsen) macht insbesondere das enorme Zinsrisiko unserer Anlagen deutlich, was ein entscheidender Beweggrund für dieses Verfahren zur Mandatsvergabe ist.Nachgefragt werden Dienstleistungen zur Kapitalmarktanalyse, Portfolioanalyse, Beratung und bei Bedarf Overlaymanagement, um spezifische Anlagerisiken für die einzelnen Vermögen visibel zu machen, zu analysieren und Gegenmaßnahmen ergreifen zu können.Im Rahmen von halbjährlichen Strategiegesprächen soll der Dienstleister in einer Kapitalmarktanalyse die erwarteten zukünftigen Risiken benennen und darstellen welche Implikationen sich daraus für die Marktentwicklung (z. B. im Rahmen von Szenarioanalysen) ergeben können. Diese Ergebnisse sollen dann einerseits auf die Erwartungen für die Portfolioentwicklung und andererseits auf die mit den Vermögen verbundenen Verpflichtungen reflektiert werden. Diese Szenarien für die erwarteten Entwicklungen des Kapitalmarktes-, des Portfolios und der Verpflichtungen sollen als Grundlage für eine gemeinsame Beratung und Festlegung für notwendige Maßnahmen zur Risikoadjustierung auf Portfolioebene dienen.Die Spanne der möglichen Maßnahmen kann in Eingriffe durch den Dienstleister im Rahmen eines Overlaymanagement münden, in Empfehlungen für die Fortentwicklung der Portfolioallokation oder auch in keinen direkten Handlungen sondern eine Beschränkung auf das Monitoren der Portfoliorisiken.In monatlichen Telefonkonferenzen sollen die Kapitalmarkt- und Portfoliorisikoentwicklungen kurz besprochen und ggf. notwendige taktische Maßnahmen abgestimmt werden.Die Kapitalmarkt- und Portfoliorisiken sollen durchgehend beobachtet werden, um im Bedarfsfall kurzfristig notwendig werdende Eingriffe diskutieren und einleiten zu können.Die Allokation aller Vermögen orientiert sich derzeit am Pensionsfonds und ist darum weitestgehend gleich. Eine Ausnahme bildet die Altlastensanierung, die neben der langfristigen Anlage, die dem Pensionsfonds in der Anlageallokation gleicht, einen Teil des Geldes in einen „Liquiditätsfonds“ investiert, um zukünftige Liquiditätsbedarfe sicherzustellen. Die Steuerschwankungsreserve ist ausschließlich in den „Liquiditätsfonds“ investiert. Im Wesentlichen können also die Bereiche der langfristigen und kurzfristigen Anlagen unterschieden werden. Die dann aber für alle Vermögen gleich sind.