1. Unternehmen.Mit 36 000 Wohnungen in Rostock gehört die WIRO zu den größten Wohnungsunternehmen der Republik. Jeder dritte Rostocker wohnt bei WIRO. Seit über 20 Jahren orientiert die WIRO sich konsequent an den vielfältigen Wohn- und Lebensbedürfnissen der Kunden und bietet innovative und effiziente Dienstleistungen.Als hundertprozentiges Tochterunternehmen der Stadt Rostock ist die WIRO sich der Verantwortung bewusst. N...
1. Unternehmen.Mit 36 000 Wohnungen in Rostock gehört die WIRO zu den größten Wohnungsunternehmen der Republik. Jeder dritte Rostocker wohnt bei WIRO. Seit über 20 Jahren orientiert die WIRO sich konsequent an den vielfältigen Wohn- und Lebensbedürfnissen der Kunden und bietet innovative und effiziente Dienstleistungen.Als hundertprozentiges Tochterunternehmen der Stadt Rostock ist die WIRO sich der Verantwortung bewusst. Neben Wohnungen in Rostock bietet die WIRO auch Gewerbeflächen, Parkplätze, Bootsliegeplätze. Zusätzlich werden zahlreiche Sozialimmobilien für Sport, Bildung und Kultur wie Turnhallen, eine Schwimmhalle, eine Schießhalle sowie Sport- und Tennisplätze betrieben.2. Versicherungsbestand.Die WIRO auf einen Blick:— rund 36 000 modernisierte Mietwohnungen in allen Stadtteilen Rostocks;— rd. 620 Gewerbeflächen für Büro, Dienstleistung und Produktion in fast jeder Größe und Lage;— rd. 8 000 Parkplätze in der ganzen Stadt, vier Parkhäuser in der Rostocker Innenstadt mit insgesamt 1 100 Stellflächen;— 3 Marinas mit rd. 600 Yachtliegeplätzen;— zahlreiche Sozialimmobilien für Sport, Bildung und Kultur: Jugendwohnheime, Turnhallen, Schwimmhalle, Schießhalle, Sport- und Tennisplätze.3. Versicherungsdienstleistungen.Es erfolgt keine Aufteilung in Lose.3.1 die Wohngebäudeversicherung,3.1.1 zum gleitenden Neuwert,3.1.2 zum Zeitwert für den Verwertungsbestand,3.2 Versicherte Gefahren,gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Beschädigung, böswillige Beschädigung/ Vandalismus, Innere Unruhen, Streik, Aussperrung, Glasbruch und weitere Elementargefahren, jeweils einschließlich Mietverlust, für den Kernbestand. sowie Schäden durch Terrorakte für Objekte bis einem Gesamtwert von 25 000 000 EUR.Vertragsgrundlage sind die von der Auftraggeberin vorgegebenen geschriebenen Bedingungen in Verbindung mit den Musterversicherungsbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft in der derzeit aktuellen Fassung (VGB 2010 – Wohnflächenmodell Version 1.1.2013) als Mindestanforderung an den Versicherungsumfang.Die von der Auftraggeberin zur Versicherung angemeldeten Gebäude und Freiflächen werden jeweils in einem Sammelversicherungsschein zur Wohngebäude-Versicherung zusammengefasst.Berechnungsgrundlage für den Einheitsbeitrag ist die Anzahl der gemeldeten Wohn- und Gewerbeeinheiten (Wohneinheiten-Modell).Dieser Versicherungsvertrag beginnt am 01.10.2015 (00:00 Uhr) und hat zunächst eine Laufzeit von 24 Monaten. Vertragsablauf ist somit der 1.10.2017 (00:00 Uhr), mit einer maximal zweimaligen automatischen Vertragsverlängerung um jeweils ein Jahr, wenn nicht eine der Parteien den Vertrag innerhalb einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragszeit kündigt.Dem Bieter steht es frei, stattdessen eine längere Laufzeit als 2 Jahre anzubieten, um bei der Bewertung der Angebote eine höhere Punktzahl zu erzielen (siehe hierzu auch Ziffer 5 der Angebotsaufforderung). Im Falle des Zuschlages gilt somit der im Angebotsschreiben seitens des Bieters angebotene Ablauf.Sofern ein Vertrag mit einer festen Laufzeit von 3 Jahren bezuschlagt wird, wird in Anpassungen der vorhergehenden Bestimmungen festgelegt, dass für diesen Vertrag eine einmalige automatische Vertragsverlängerungsmöglichkeit um ein Jahr gilt, wenn nicht eine der Parteien den Vertrag innerhalb einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragszeit kündigt.Sofern ein Vertrag mit einer festen Laufzeit von 4 Jahren bezuschlagt wird, wird in Anpassungen der vorhergehenden Bestimmungen festgelegt, dass für diesen Vertrag keine Vertragsverlängerungsmöglichkeit besteht.Spätestens zum 1.10.2019 (00:00 Uhr) endet der Vertrag automatisch, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf.Im Falle einer Kündigung durch den Versicherer, egal aus welchem Grund, endet der betroffene Vertrag zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, frühestens aber 6 Monate nach Zugang der Kündigung.Der Versicherungsschutz kommt durch Zuschlagserteilung zustande und beginnt zum 1.10.2015 (00:00 Uhr). Dies gilt auch für den Fall, dass der Zuschlag dem potentiellen Bieter erst am 30.9.2015 (z. B. per Fax) zugehen sollte.Die Auftraggeberin arbeitet aktuell mit dem ERP System GES und einer MAREON Handwerkerkopplung (HWK). Der Versicherer/Versicherungsmakler hat eine funktionierende Schnittstelle zu diesem ERP-System sicherzustellen.Die Bieter haben zu berücksichtigen, dass die administrative Abwicklung dieses Vertrages direkt zwischen dem Bieter und dem Versicherer erfolgt. Soweit sich der Versicherer bei der Erbringung seiner Dienstleistung eines Dritten (z. B. eines Versicherungsmaklers) bedient, gehen sämtliche damit verbundenen Kosten (Courtagen) zu seinen Lasten. Die marktübliche Courtage darf in einem solchen Fall 15 % des Jahresnettobeitrages (ohne Versicherungssteuer) nicht übersteigen.Die Auftraggeberin behält sich vor, anstelle oder zusätzlich auch andere Versicherungsvermittler zu beauftragen, sofern diese die dafür erforderliche Erlaubnis nach § 34 d Gewerbeordnung (GewO) besitzen. Die zuvor genannten Prozentsätze für Provision/Courtage gelten auch in einem solchen Fall.Der Versicherer erteilt der hauseigenen Versicherungsabteilung der Auftraggeberin eine Vollmacht zur Bearbeitung von Schadenfällen in der Wohngebäudeversicherung bis zu einem Gesamtbetrag je Schadenfall von 5 000 EUR. Die Versicherungsabteilung besteht aus 2 Mitarbeiterinnen, die Erfahrungen in der Schadenbearbeitung und in der Gestaltung von Versicherungsverträgen besitzenDer Bieter bevollmächtigt die Versicherungsabteilung der Auftraggeberin mit Inkrafttreten des Versicherungsvertrages, Kleinschäden bis zu einem voraussichtlichen Schadenaufwand von EUR 5 000 im Rahmen der in Anlage 3 der Vergabeunterlagen aufgeführten Vereinbarungen zu regulieren. (Fallabschließende Sammelbearbeitung).Bei Sachschäden mit einem voraussichtlichen Schadenaufwand bis zu 5 000 EUR findet keine externe Schadenbesichtigung statt. Der Versicherungsnehmer kann die schadenbedingten Reparaturmaßnahmen in diesem Fall sofort veranlassen.Bei Sachschäden mit einem voraussichtlichen Schadenaufwand über 5 000 EUR informiert der Bevollmächtigte den Versicherer vorab per E-Mail oder telefonisch über die Art und Umfang des Schadens. Er trägt dafür Sorge, dass der Versicherer alle für die Schadenregulierung erforderlichen Beurteilungsunterlagen erhält.Schäden mit einem Schadenaufwand von mehr als 5 000 EUR werden in der Regel von einem Schadenregulierer des Versicherers und einem vom Versicherer beauftragten Sachverständigen, begleitet. Der Termin zur Schadenbegutachtung erfolgt innerhalb von 48 h nach Schadenanzeige, sofern nicht im Einzelfall zwischen der Auftraggeberin und dem Versicherer etwas anderes vereinbart wurde.Die Auftraggeberin behält sich vor, bei Bedarf vor und/oder nach Zuschlagserteilung eine Urkalkulation nachzufordern. Ein solcher Bedarf ist insbesondere bei Vorliegen eines im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrigen Angebotes im Sinne von § 19 Abs. 6 EG VOL/A 2009 gegeben. Mit Hilfe der Urkalkulation muss die Kostenermittlung nachvollziehbar sein.Sofern sich der Auftragnehmer nach vorheriger Abstimmung mit der Auftraggeberin Dritter bei der administrativen Abwicklung dieses Vertrages oder der Schadenregulierung bedient (Nachunternehmer), gehen sämtliche damit verbundenen Kosten zu seinen Lasten.