Die zu erbringenden Leistungen umfassen das Leistungsbild Objektplanung Gebäude, § 34 HOAI. Es ist beabsichtigt, zunächst Leistungen der Leistungsphasen 1-3 nach § 34 u. Anlage 10 Nr. 10.1 HOAI zu vergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, dem Architekten bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme weiterer Leistungen – einzeln oder im Ganzen – der Leistungsphasen 4-9 nach § 34 u. Anlage 10 Nr. 10.1 HOAI z...
Die zu erbringenden Leistungen umfassen das Leistungsbild Objektplanung Gebäude, § 34 HOAI. Es ist beabsichtigt, zunächst Leistungen der Leistungsphasen 1-3 nach § 34 u. Anlage 10 Nr. 10.1 HOAI zu vergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, dem Architekten bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme weiterer Leistungen – einzeln oder im Ganzen – der Leistungsphasen 4-9 nach § 34 u. Anlage 10 Nr. 10.1 HOAI zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.Das Schulgebäude der Johann-Hinrich-Wichern-Schule wurde 1972 in Massivbauweise errichtet und besteht aus einem Erdgeschoss mit rd. 1 100 m
Grundfläche und einem OG mit rd. 1 400 m
. Das Gebäude ist mit einem Kriechkeller versehen, ein nutzbares Untergeschoss mit rd. 370 m
teilen sich die Johann-Hinrich-Wichern Schule und die baulich direkt anschließende Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule. Bei der Johann-Hinrich-Wichern-Schule handelt es sich um eine Schule für Lernhilfe, die Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule ist eine Schule für praktisch Bildbare. Die Schule befindet sich in Hofheim, inmitten umliegender Wohnbebauung. Bedingt durch die undichten und zum Teil nicht mehr schließenden Fenster, kommt es immer wieder zu Einregenschäden, Heizungs- und Sanitärinstallationen entsprechen nicht mehr dem heutigen technischen Standard, weiterhin müssen brandschutztechnische Maßnahmen umgesetzt werden.Aus vorgenannten Gründen soll eine energetische Sanierung erfolgen, bei der neue Fenster eingebaut, die gesamte Fassade gedämmt, die Innenentwässerung des Daches nach außen verlegt und das Dach in Teilbereichen gedämmt werden soll. Aus den erwähnten Brandschutzgründen soll die Trennwand zwischen Flur und Klassenräumen erneuert werden. Ebenfalls aus energetischen Gründen soll die Abwasserführung, die Frischwasserleitungen und die Verrohrung der Heizkörper, inklusive des Austausches der Heizkörper selbst, erneuert werden. Im Flur wird eine neue abgehängte Decke einschließlich neuer Beleuchtung installiert. Im Zuge des Abbruches der vorhandenen Decke, muss eine Schadstoffbeseitigung der alten KMF Dämmung erfolgen.Um die energetische Sanierung in einem Bauabschnitt durchführen zu können, werden die Schüler-/innen in eine bestehende Containeranlage auf dem angrenzenden Gelände der Heiligenstockschule umziehen. Die Verwaltung wird während der Bauausführung im Gebäude bleiben.Mit der Leistungserbringung ist direkt nach Vertragsabschluss (geplant für April 2015) zu beginnen. Der Beginn der Bauausführung ist für August 2015 geplant. Fertigstellung ca. August/September 2016.