Die Freie und Hansestadt Hamburg hat zum 1.1.2013 gemäß §26 (1) Landeshaushaltsordnung den Landesbetrieb SBH | Schulbau Hamburg (nachstehend SBH genannt) gegründet. Dieser Landesbetrieb hat die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die mehr als 400 Schulen an die Behörde für Schule und Berufs...
Die Freie und Hansestadt Hamburg hat zum 1.1.2013 gemäß §26 (1) Landeshaushaltsordnung den Landesbetrieb SBH | Schulbau Hamburg (nachstehend SBH genannt) gegründet. Dieser Landesbetrieb hat die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die mehr als 400 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten. Die Schulimmobilien umfassen sämtliche für schulische Zwecke genutzten Grundstücke und Gebäude der staatlichen und beruflichen Schulen. Die Grundstücksfläche beträgt etwa 9 100 000 m
und die Hauptnutzungsfläche etwa 3,1 Mio. m
.In dieser Tätigkeit wurde Schulbau Hamburg beauftragt, den Um- und Zubau der Staatlichen GewerbeschuleG17 in Hamburg Wilhelmsburg zum Zweck der Zusammenlegung der G17 mit der Beruflichen Schule William Lindley G2 durchzuführen.Das Gebäude der G17 befindet sich am Standort Dratelnstraße 24 im Berufsschulzentrum Wilhelmsburg. Hier befinden sich auch die Schulen Staatliche Gewerbeschule für Informations- und Elektrotechnik, Chemie-und Automatisierungstechnik G18 (Dratelnstraße 26) und die Staatliche Schule Gesundheitspflege W4 (Dratelnstraße 28). Am Standort Wilhelmsburg entsteht dadurch ein Berufsschulzentrum aus drei Schulen, die miteinander kooperieren sollen.In der neu entstehenden Beruflichen Schule werden duale und vollzeitschulische Bildungsgänge im Bereich der technischen Gebäudeausrüstung, des industriellen Anlagenbaus, der erneuerbaren Energien, der Metalltechnik und des Facilitymanagements angeboten. Die bisherige Struktur des Gebäudes wird dadurch stark verändert. Durch den Zu- und Umbau sollen neue und dem neuen Bedarf angepasste Räume und Einrichtungengeschaffen werden.Die Schule mit einer Nettogrundfläche von derzeit 13 424 m
soll bis Herbst 2017 zum Teil im laufenden Betrieb erweitert und umgebaut werden. Die umzubauende Fläche im Bestandsgebäude wird etwa 4 300 m
betragen. Der zusätzliche Raumbedarf von rund 2 335 m
soll durch den Zubau eines Unterrichtsgebäudes abgedeckt werden. Der Zu- und Umbau umfasst Unterrichts- und Lernfeldräume, Gemeinschaftsräume, Werkstatträume und Büroflächen. Weiterhin sind Sanitär-, Technik-, Lagerflächen und Verkehrsflächen zu bearbeiten.Die Lernfeldräume für die technische Gebäudeausrüstung, den industriellen Anlagenbau und die erneuerbaren Energien erfordern eine besondere Planung der technischen Gebäudeausrüstung, da in ihnen die Handlungsfelder der Berufe Anlagenmechaniker, Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik, Anlagenmechaniker der Industrie, Behälter- und Apparatebauer und Technischer Systemplaner sowohl theoretisch als praktisch behandelt werden sollen. Dafür ist u. a. die Errichtung eines mehrgeschossigen Abwasserlabors und eines Heizöllagers für Unterrichtszwecke erforderlich. Die Baumaßnahme ist in enger Abstimmung mit den Schulleitungen und der BSB (Behörde für Schule und Bildung)/HIBB (Hamburger Institut für Berufliche Bildung)zu erstellen.Das vorläufige Gesamtbudget für den Zu- und Umbau beträgt ca. 16 400 000 EUR brutto (gem. DIN 276Kostengruppen 200 bis 700).Neben dieser Baumaßnahme werden zurzeit am Campus im Rahmen einer Variantenuntersuchung die Möglichkeiten einer zentralen Mensa für die G18, die W4 sowie die G17 und G2 untersucht. Die Möglichkeit der Integration in den zu erstellenden Zubau am Standort der G17 wird dabei mit betrachtet.Die Fertigstellung der Baumaßnahmen ist für den Herbst 2017 geplant.Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus:— Leistungsphase 1 (teilweise) und Leistungsphase 2 gem. § 55 HOAI, Technische Ausrüstung,— Leistungsphasen 3 bis 9 gem. § 55 HOAI, Technische Ausrüstung, als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen),— Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen, als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf.in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).Die Schulleitung nahm in beratender Funktion an den Angebotsverhandlungen teil.Die Vergabestelle ließ sich in der operativen Umsetzung dieses VOF-Verfahrens durch das Büro D&K drost consult GmbH, Hamburg, unterstützen und beratend begleiten.