Die Stadt Senftenberg beabsichtigt, das bestehende Erlebnishallenbad durch einen Neubau des Erschließungs- und Funktionstraktes
zu erweitern sowie das ursprüngliche Schwimmbad aus dem Jahre 1970 grundhaft zu sanieren sowie die technischen Anlagen zu
erneuern. Hierzu erfolgte im Jahre 2020 die Beauftragung von Planungsleistungen für die Objekt- sowie Technische Anlagenplanung.
Nach dem Baustart im Mai 2022 ...
Die Stadt Senftenberg beabsichtigt, das bestehende Erlebnishallenbad durch einen Neubau des Erschließungs- und Funktionstraktes
zu erweitern sowie das ursprüngliche Schwimmbad aus dem Jahre 1970 grundhaft zu sanieren sowie die technischen Anlagen zu
erneuern. Hierzu erfolgte im Jahre 2020 die Beauftragung von Planungsleistungen für die Objekt- sowie Technische Anlagenplanung.
Nach dem Baustart im Mai 2022 und der bereits erfolgten Errichtung des ersten Geschoßes (Kelleranbau) wurden am Bestandsbau
der ursprünglichen Schwimmhalle erhebliche Betonschäden an tragenden Bauteilen im Untergeschoß festgestellt. Auf Grund der
Notwendigkeit von Teilabbrüchen und grundhaften Sanierungsarbeiten wurde in 02.2023 ein Baustopp verfügt. Nach einer gutachterlichen
Stellungnahme zur Bausubstanz sowie Wirtschaftlichkeitsbetrachtunge erfolgte in 07.2023 ein Beschluss zur Fortführung der
Maßnahme. Dabei wird bei der als "Variante B" bezeichneten Lösung ("teilweiser Ersatzneubau einschließlich Instandsetzung
des Altbestandes") von der kostengünstigsten und gleichzeitig wirtschaftlichsten Lösung ausgegangen. Es soll dieser Lösung
im Rahmen der Vorplanung jedoch auch die in den Gutachten aufgezeigte "Variante C" ("kompletter Ersatzneubau des Altbestandes
aus 1970") nochmals gegenübergestellt werden. Es ist beabsichtigt, unter Verwendung von wesentlichen Teilen der vorliegenden
Planungen den Betrachtungsraum unter der Prämisse Schwimmbadplanung zu erweitern, da auf Grund der Bestandsschädigungen von
einem Abriss des Schwimmbeckens, einschl. dessen Umgangsdecken auszugehen ist. Inhalt der Neuplanung ist des Weiteren die
grundhafte Sanierung tragender Bauteile des Altbestandes, insbesondere von nachweislich geschädigten Betonbauteilen im Kellerbereich.
Das Ursprungsbauwerk wurde im Jahr 1970 als Schwimmhalle mit einem 25 m Sportschwimmbecken über 5 Einzelbahnen neu errichtet
(DDR-Typenbau "Anklam"). In den Jahren 1995/96 erfolgten der Umbau und die Erweiterung als Erlebnisbad. Bestandteil dieser
Maßnahme waren die komplette Entkernung des Gebäudes, die Erweiterung durch einen Erlebnisbereich sowie ein unterkellerter
Anbau mit Foyer und Funktionsbereichen. Im aktuell vorliegenden Projekt wurde der aus 1995/96 stammende Anbau bereits abgebrochen
und soll durch eine Erweiterung über zwei Geschoße, sogenannter Funktions- und Erschließungsbau, ersetzt werden. Im Wesentlichen
sind mit der aktuellen Maßnahme neben der gesamtheitlichen Schwimmbadplanung die aus baulichen und energetischen Gründen notwendigen
Erneuerung technischer Komponenten, die Optimierung von diversen Funktionsabläufen sowie eine Anpassung bzw. die Umsetzung
aktueller Anforderungen des Brandschutzes sowie des Arbeits- und Unfallschutzes vorgesehen. Darüber hinaus ist eine energetische
Ertüchtigung der Altbauhülle geplant. Der Auftraggeber beabsichtigt, an dem der vorhandenen Planung zu Grunde liegenden Gesamtkonzept
festzuhalten Die geplanten erforderlichen Maßnahmen im Bereich der Gebäudetechnik umfassen die Erneuerung der Trink- und
Abwasseranlage, die Anpassung der Wärmeversorgungsanlage, die Ertüchtigung bzw. den Komplettaustauch der Raumlufttechnischen
Anlagen (RTL), die Anpassung der Starkstromanlage bzw. Niederspannungsverteilung, den Austausch der Badwasseranlage (hier
Austausch der Reglungstechnik sowie diverser Umwälzpumpen; Maßnahmen zur Wasseraufbereitung und Leitungsführungen) sowie eine
Anlagenerneuerung im Bereich der Gebäudeautomation. Eine Brandmeldeanlage sowie eine flächendeckende Sicherheitsbeleuchtungsanlage
sollen installiert werden. Folgende technische Anlagen wurden bereits im Zuge der Baumaßnahme bis zum aktuellen Baustopp
erworben: Lüftungsgeräte, Aufzugsanlage, Teile der Badewassertechnik. Das zu beplanende Gebäude "Erlebnisbad Senftenberg"
stellt planerisch ein Objekt im Sinne des § 2 Abs. 1 HOAI dar. Zur übersichtlicheren Darstellung der Planungsinhalte dient
dessen Einteilung in drei "Gebäudeteile": I: "Altbau" - Baujahr 1970 inkl. des Ersatzneubaues des Schwimmerbecken II: "Erlebnisbereich"
- Baujahr 1995/96 III "Erweiterungsbau - Baujahr ab 2022 Für die Gebäudeteile I und II liegen noch keine Planungen vor, lediglich
Leistungen, welche in Verbindung mit der Planung des Gebäudeteils III stehen (z.B. Erneuerung der TGA-Versorgungs- und Leitungsanlagen).
Darüber hinaus sind Leistungen zur Innenraumgestaltung der Gebäudeteile I und II vorhanden (Aufwertung Innenraum, Erneuerung
der Umkleide- und Schrankanlagen). Für den Gebäudeteil III stellt sich der vorliegende Planungsstand wie folgt dar: Objektplanung
(LPH 1 bis 5, LPH 6 = 80%), Tragwerksplanung (LPH 1 bis 6), Brandschutzkonzept, Bauphysik (LPH 1 bis 5) -Raumakustisches Gutachten
-Energetische Gebäudeplanung Fachplanung Technische Ausrüstung HLS + ELT (LPH 1 bis 5; LPH 6 = 100%) für die Anlagengruppen
1-8 nach § 53 Abs. 2 HOAI Die für den Gebäudeteil III vorliegende Planung ist Grundlage für die weiteren Planungen des künftigen
Auftragnehmers, der diese zu übernehmen und in seine Planungen zu integrieren hat. Die Vergütung der zu vergebenden Leistungen
erfolgt hinsihtlich der Grundleistungen im Grundsatz auf Basis der in § 6 HOAI genannten Honorarparemeter und der in §§ 34
Abs. 3, 51 Abs. 1 und 55 Abs. 1 HOAI genannten Prozentsätze zur Honorarbewertung. Allerdings ist es Aufgabe der Bieter im
Zuge der Angebotserstellung zu ermitteln, ob die für die im Rahmen der LPH 1 bis 6 zu erbringenden Leistungen aus den genannten
Leistungsbildern aufgrund der bereits vorliegenden Planung angebotenen Honorare sich auf Grundlage der vollen Prozentsätze
ergeben oder aber, ob diese reduziert angeboten werden (beispielhaft: Leistungsbild Objektplanung Gebäude LPH 1 bis 6 statt
63% nur 55%, insgesamt also statt 100% nur 92%). Die entsprechenden Eintragungen sind vom Bieter in Anlage 1 zum Vertrag (Leistungsbild)
und in Anlage 2 zum Vertrag (Honorarermittlung) vorzunehmen.