Das Gebäude Kurparkterrasse / Kleine Bühne in der Stadt Bad Neuenahr, 1972 in massiver Bauweise erstellt, wurde durch die
Flutkatastrophe 2021 in Keller und Erdgeschoss beschädigt. Die Gebäudesubstanz erscheint sanierbar. Zu planen ist daher vorzugsweise
die Sanierung, ggfs. mit Erweiterung, ggfs. aber auch ein vollständiger Neubau. Das KG wurde bereits weitgehend entkernt,
das EG nur temporär wiederherger...
Das Gebäude Kurparkterrasse / Kleine Bühne in der Stadt Bad Neuenahr, 1972 in massiver Bauweise erstellt, wurde durch die
Flutkatastrophe 2021 in Keller und Erdgeschoss beschädigt. Die Gebäudesubstanz erscheint sanierbar. Zu planen ist daher vorzugsweise
die Sanierung, ggfs. mit Erweiterung, ggfs. aber auch ein vollständiger Neubau. Das KG wurde bereits weitgehend entkernt,
das EG nur temporär wiederhergerichtet. Das OG ist vom Flutereignis nicht betroffen und derzeit durch aufgestellte Container
erweitert. Die Fassade ist gemäß dem Schadensgutachten vom 20.12.2021 mit einer Kerndämmung ausgeführt. Es ist davon auszugehen,
dass aufgrund der Flutkatastrophe betroffene Bereiche zu sanieren sind. Das Bestandsgebäude liegt im Heilquellenschutzgebiet
Zone IIIa. Die daraus resultierenden besonderen Anforderungen und Planungseinschränkungen sind zu beachten. Ebenfalls zu planen
ist die Einbeziehung von Brunnenkammer und Brunnentechnik im Kellergeschoss. Mit Keller und den beiden Obergeschossen hat
es eine Gesamt-BGF von etwa 2.500 m². Die Nutzung ist derzeit wie folgt geplant: KG: Technik, Werkstatt, Lagerräume, Gemeinschafts-
und Erlebnisraum, Brunnenkammer/ Brunnentechnik; EG: Büros, Sanitär, Veranstaltungsgastronomie, Raum "Kleine Bühne" als unterteilbarer
Multifunktionsraum mit noch in Planung befindlicher öffentlicher Nutzung; OG: Büros, Besprechungsräume, Multifunktionsfläche,
Dachterrassen. Anpassungen an Nutzeranforderungen/ Nutzungsänderungen sind in diesem frühen Stadium möglich. Im Sinne der
Nachhaltigkeit ist die Instandsetzung des Bestandsgebäudes ökologisch verträglich, ökonomisch akzeptabel und sozio-kulturell
zu planen. Dabei sollen über alle Leistungsphasen hinweg folgende Aspekte nach den anerkannten Regeln der Technik eingebunden
werden: - Einbindung von Baustoffen und Produkten aus der Kreislaufwirtschaft - CO2 Reduzierung über den gesamten Lebenszyklus
- Lebensdauer verlängernde Maßnahmen ermöglichen - Nachhaltiger Umgang mit dem Ende des Lebenszyklus im Sinne der Kreislaufwirtschaft.
Bauakustik und Schallschutz: Das Leistungsbild wird definiert wie in Anlage 1 Ziffer 1.2.1 und 1.2.2 HOAI. Besonders ist in
diesem Zusammenhang auch den verschiedenen ggf. gleichzeitigen Nutzungen des Gebäudes Rechnung zu tragen. Wärmeschutz und
Energiebilanzierung: Das Leistungsbild wird definiert wie in Anlage 1 Ziffer 1.2.1 und 1.2.2 HOAI. Zu den Anforderungen an
den Wärmeschutz und Optimierungen im Hinblick auf Energiebilanzierung siehe Aufgabenstellung. Das Gebäude soll nach Möglichkeit
als Effizienzgebäude 40 ertüchtigt werden. Die Maßnahme wird aus verschiedenen Fördermitteln öffentlich gefördert. Eine gesonderte
Ausweisung der Kosten nach Förderwegen und Planalternativen ist erforderlich. Ausgeschrieben werden alle für die Fertigstellung
der Maßnahme erforderlichen Planungs- und Bauüberwachungsleistungen ab der Leistungsphase 1, ggfs. unter Anrechnung erbrachter
Leistungen aus Vorstudien. Die anrechenbaren Kosten betragen geschätzt: KG 300 Objektplanung 2.900.000 EUR netto KG 400 Technische
Anlagen 1.557.000 EUR netto Bezüglich weiterer Einzelheiten wird verwiesen auf die Leistungsbeschreibung, die Bestandteil
der Vergabeunterlagen ist.