Mit Schloss Friedenstein und seinen Parkanlagen in Gotha verfügt Thüringen über ein eimaliges Denkmalensemble von großer Strahlkraft.
Das gewaltige Schloss mit seinen beiden mächtigen Ecktürmen bildet eine Landmarke, in der sich eine beeindruckende Baugeschichte
widerspiegelt. Mit seinen Prunkräumen, dem Ekhof-Theater, den Gartenanlagen und den Kunstsammlungen besitzt Schloss Friedenstein
einen herausragen...
Mit Schloss Friedenstein und seinen Parkanlagen in Gotha verfügt Thüringen über ein eimaliges Denkmalensemble von großer Strahlkraft.
Das gewaltige Schloss mit seinen beiden mächtigen Ecktürmen bildet eine Landmarke, in der sich eine beeindruckende Baugeschichte
widerspiegelt. Mit seinen Prunkräumen, dem Ekhof-Theater, den Gartenanlagen und den Kunstsammlungen besitzt Schloss Friedenstein
einen herausragenden kulturgeschichtlichen Rang und eine ständig zunehmende Attraktivität als Ziel des Kulturtourismus. Am
Schloss Friedenstein ist die Sanierung umfangreicher Bereiche, verbunden mit restauratorischen Maßnahmen, erforderlich. Mit
Ausnahme der bereits sanierten Bereiche sind im gesamten Schlossgebäude umfangreiche statisch-konstruktive Ertüchtigungsmaßnahmen
notwendig. Die "Sanierung Schloss Friedenstein und Herzoglicher Park in Gotha" wird seit 2017 in Teilbauabschnitten geplant.
Ein erster Abschnitt ist bei Aufrechterhaltung des laufenden Gesamtbetriebs bereits umgesetzt. Die bisher im Schloss durchgeführten
umfangreichen und aufwendigen statisch-konstruktiven Bauteilfreilegungen, holzschutztechnischen Untersuchungen und Bestandsaufnahmen
der Technischen Gebäudeausrüstung zeigten auf, dass ein komplexes Schadbild vorliegt. Um die Projektziele zu realisieren,
wurde das Fördervolumen aufstockt, womit eine Neuausschreibung der Architektenleistung verbunden ist. Im Rahmen des Förderprojektes
ist die Sanierung von zwei umfangreichen Teilbereichen vorgesehen, wofür die Architektenleistungen nun getrennt neu ausgeschrieben
werden. Im hier zu bearbeitenden Teilprojekt II.2 sollen Teilbereiche des Ostturms und des Ostflügels umfassend instandgesetzt
werden. Für diese Bereiche liegen bereits erste Grundlagen wie Bestands- und Zustandserfassungen vor. Zur Umsetzung des Projektes
wurden in einem ersten Schritt bereits kompetente Fachplaner für die jeweiligen Projektbereiche mit einer besonderen Befähigung
im Umgang mit Denkmalen gefunden, die nun für das Teilprojekt II.2, Ostturm / Ostflügel durch einen Objektplaner (Architekt)
komplettiert werden sollen. Ziel ist die ganzheitlich denkmalpflegerisch verpflichtete Instandsetzung und die dauerhafte Erhaltung
der Substanz in ihrem überkommenen Zustand für kommende Generationen. Die Sammlungen sollen an ihrem angestammten Ort und
im ursprünglichen Kontext bewahrt, präsentiert und vermittelt werden. Für die Arbeit der ansässigen Einrichtungen sollen optimale
und zeitgemäße Arbeitsbedingungen geschaffen werden. Bestehende statische und konstruktive Schäden und Mängel, auch in den
hochwertigen Innenräumen, müssen beseitigt und das Gebäude für die vorgesehenen Nutzungen (Museum, Bibliothek, Veranstaltungen,
Verwaltung) ertüchtigt werden. Dabei sollen minimalinvasive und low-tec Lösungen angewandt werden. Ziel ist die Sanierung
von Teilbereichen des Ostturms und des Ostflügels sowie die Schaffung von besseren Arbeitsbedingungen für die Forschungsbibliothek
Gotha (FBG) auf Grundlage der vorliegenden Nutzerbedarfsanforderungen mit Raumprogramm. Es müssen die weiteren Planungen auf
Grundlage des statischen Sanierungskonzeptes sowie die Fachplanungen Holzschutz, Elektro, Technische Gebäudeausrüstung, Brandschutz
und Restaurierung durch den Architekten federführend koordiniert werden. Die Baumaßnahmen werden im Rahmen des gemeinsamen
Förderprojekts der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaates Thüringen in Teilbauabschnitten nach den Anforderungen der
Richtlinie für Zuwendungsbauten des Bundes (RZBau) geplant und abgewickelt. Das vorgesehene Brutto-Investitionsvolumen beträgt
bis zu 11 Mio Euro für die Kostengruppen 100-700 (einschließlich der mitzuverarbeitenden Bausubstanz) nach DIN 276. Der vorgenannte
Budgetrahmen gilt als Kostenobergrenze, auf welche die Planung nach der Bestandserfassung und unter Berücksichtigung des Gesamtprojektes
auszurichten ist. Die BGF (Brutto-Grundfläche) von Ostflügel und Ostturm beträgt ca. 4.500 m2.