Die KID beabsichtigt, einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer auszuschreiben, der mit der KID geschlossen wird
und dazu dient, den Bedarf der Mitglieder der KITU über die Lieferung an Netzwerk- und WLAN-Technik, Service, Dienstleistungen,
Software und Zubehör des Herstellers LANCOM Systems zu decken. Der Bedarf wird an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen
und in der Verwaltung entsteh...
Die KID beabsichtigt, einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer auszuschreiben, der mit der KID geschlossen wird
und dazu dient, den Bedarf der Mitglieder der KITU über die Lieferung an Netzwerk- und WLAN-Technik, Service, Dienstleistungen,
Software und Zubehör des Herstellers LANCOM Systems zu decken. Der Bedarf wird an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen
und in der Verwaltung entstehen.Der Rahmenvertrag dient insbesondere dazu, den Bedarf an Netzwerk- und WLAN-Technik und Software
für Schulen sowie entsprechenden Zubehör, Dienstleistungen und deutschsprachigen Support zu decken. Ebenso beinhaltet der
Vertrag die Maßgaben des DigitalPaktes Schule und der Umsetzung zur "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung
des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien" in Bezug auf computergestützten Unterricht bei Schulträgern des
Landes Sachsen-Anhalt. Des Weiteren soll der Rahmenvertrag dem regelmäßigen Wandel der Anforderungen, die an die KID und ihre
Kunden gestellt werden, Rechnung tragen. Ziel ist eine Partnerschaft zwischen der KID und dem Auftragnehmer während der Vertragslauf-zeit,
um die mit dem Wandel einhergehenden Herausforderungen zu bewältigen. Abnahmeverpflichtungen sind ausgeschlossen.Hintergrund
DigitalPakt SchuleMit dem DigitalPakt Schule wollen Bund und Länder für eine bessere Ausstattung der Schulen mit digitaler
Technik sorgen. Um das Ziel zu erreichen, haben Bund und Länder die Verwaltungsvereinbarung für den DigitalPakt unterzeichnet.
Zuvor hatten Bundestag und Bundesrat Artikel 104c des Grundgesetzes geändert und damit die verfassungs-rechtliche Grundlage
für den DigitalPakt Schule geschaffen. Finanziert wird der DigitalPakt aus dem Digitalinfrastrukturfonds, einem Sondervermögen,
das Ende 2018 gebildet wurde.Gefördert werden Investitionsmaßnahmen in Schulgebäuden und auf Schulgeländen einschließlich
der Planung, der Beschaffung, des Aufbaus und deren Inbetriebnahme. Als Schwerpunkt der künftigen Förderung sieht der DigitalPakt
den Förderbereich Verkabelung von Schulgebäude, -gelände sowie die vollständige Vernetzung des jeweiligen Schulkomplexes (z.B.
auch unter Einsatz von schulischem WLAN) vor. Darüber hinaus wird die Anschaffung von Präsentationstechnik, digitalen Arbeitsgeräten
und Endgeräten gefördert.Hintergrund IKT-RLMit der „Richtlinie zur Förderung des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien
an Schulen – IKT-RL“ wird innerhalb des Next Generation -EU- Ansatzes aus dem Wiederaufbaufonds im ELER „IKT zur Nutzung elektronischer
Medien an den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen" sowie aus REACT- EU im EFRE- die Aktion „Förderung der digitalen
Schulausstattung für Oberzentren“ umgesetzt.Gefördert werden sollen Vorhaben zur Schaffung, Erweiterung und Modernisierung
der informations- und kommunikationstechnischen Grundstrukturen für die Anwendung elektronischer Medien in allgemeinbildenden
und berufsbildenden Schulen kommunaler und freier Träger von anerkannten Ersatzschulen im Land Sachsen-Anhalt. Dies beinhaltet
die Ausstattung von Schulen aller Schulformen mit Hard- und Softwarelösungen (Peripheriegeräte) zur elektronischen Herstellung,
Be- und Verarbeitung, zum Unterrichtseinsatz und zur Distribution digitaler Medien und Dokumente über lokale Netzwerke mit
Internetanbindung innerhalb des Bewilligungszeitraumes.