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I.D.: 91121699

Rahmenvertrag Ermittlung und Bewertung auffälliger Wölfe; Vergrämung, Fang und Entnahme auffälliger Wölfe im Land Brandenburg

Data publicarii
22.12.23 Exista 82 licitatii active asemanatoare. Inregistrati-va pentru a avea acces la acestea.
Coduri CPV
90700000 71319000 90721700
Termenul limita pentru depunere:
23.01.24 08:00
Pretul estimativ:
302.521,01 EUR
Locul realizarii:
Potsdam, Kreisfreie Stadt
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Descriere:
Der Wolf ist eine streng geschützte, sich in Ausbreitung befindende und in Brandenburgbereits nahezu flächendeckend vorkommende Tierart. Als großer Beutegreifer benötigt er große Einstandsgebiete. Als Wildtier meidet der Wolf in der Regel den unmittelbaren Kontakt mit dem Menschen. Aus unterschiedlichen Gründen kann es jedoch dazu kommen, dass sich Wölfe dem Menschen nähern oder sich vermehrt in Siedlungen...
Der Wolf ist eine streng geschützte, sich in Ausbreitung befindende und in Brandenburgbereits nahezu flächendeckend vorkommende Tierart. Als großer Beutegreifer benötigt er große Einstandsgebiete. Als Wildtier meidet der Wolf in der Regel den unmittelbaren Kontakt mit dem Menschen. Aus unterschiedlichen Gründen kann es jedoch dazu kommen, dass sich Wölfe dem Menschen nähern oder sich vermehrt in Siedlungen aufhalten, was zuKonflikten oder unmittelbaren Gefährdungen der Bevölkerung führen kann. Um Gefährdungen der Bevölkerung zu vermeiden, ist eine zügige Aufklärung auffälliger Meldungen von Wölfen und ggf. ein schnelles Handeln gemäß BbgWolfV notwendig.Vertragsgegenstand:Der Vertrag beinhaltet die Ermittlung und Bewertung problematischen Verhaltens, wie vermehrten und distanzlosen Begegnungen des Wolfes mit Menschen sowie die Erarbeitung eines gutachterlichen Vorschlags zum Umgang mit solchen Tieren im Rahmen des BNatSchG und der BgbWolfV. Auf dieser Grundlage entscheidet die Fachbehörde für Naturschutz über den weiteren Umgang mit solchen Tieren. Fällt die Entscheidung zur weiteren Beobachtung, zur Vergrämung, zum Fang oder zur sonstigen Entnahme einesproblematischen Wolfs wird der Auftragnehmer in die weiteren Maßnahmen mit eingebunden. Bei Entnahmen von schadenstiftenden Wölfen, die mehrfach die vom Land empfohlenen Herdenschutzmaßnahmen überwunden haben, sind gem. § 45a BNatSchG die örtlichen Jagdausübungsberechtigten vorrangig zu berücksichtigen. Der Auftraggeberentscheidet im Einzelfall, ob der Auftragnehmer in die Organisation und Koordination derEntnahme des schadenstiftenden Wolfs eingebunden wird.Der Vertrag wird als Rahmenvertrag (15.02.2024 bis 14.02.2026) geschlossen und nach tatsächlich erbrachter Leistung abgerechnet. Im beiderseitigen Einverständnis besteht die Möglichkeit der Verlängerung um ein Jahr bis zum 14.02.2027.
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