Die KID beabsichtigt, einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer pro Los auszuschreiben, der mit der KID geschlossen
wird und dazu dient, den Bedarf der Mitglieder der KITU über die Lieferung an Apple-Hardware und -leistungen sowie mit entsprechendem
Zubehör zu decken. Der Bedarf wird für die LOSE 1 an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen und für das LOS 2 in der
Verwaltung entstehen.Der...
Die KID beabsichtigt, einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer pro Los auszuschreiben, der mit der KID geschlossen
wird und dazu dient, den Bedarf der Mitglieder der KITU über die Lieferung an Apple-Hardware und -leistungen sowie mit entsprechendem
Zubehör zu decken. Der Bedarf wird für die LOSE 1 an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen und für das LOS 2 in der
Verwaltung entstehen.Der Rahmenvertrag für das LOS 1 dient insbesondere dazu, den Bedarf an Apple-Hardware und -leistungen
für Schulen sowie entsprechenden Zubehör, Dienstleistungen und deutschsprachigen Support zu decken. Ebenso beinhaltet der
Vertrag die Maßgaben des DigitalPaktes Schule und der Umsetzung zur "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung
des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien" in Bezug auf computergestützten Unterricht bei Schulträgern des
Landes Sachsen-Anhalt. Des Weiteren soll der Rahmenvertrag dem regelmäßigen Wandel der Anforderungen, die an die KID und ihre
Kunden gestellt werden, Rechnung tragen. Ziel ist eine Partnerschaft zwischen der KID und dem Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit,
um die mit dem Wandel einhergehenden Herausforderungen zu bewältigen. Abnahmeverpflichtungen sind ausgeschlossen.Hintergrund
DigitalPakt SchuleMit dem DigitalPakt Schule wollen Bund und Länder für eine bessere Ausstattung der Schulen mit digitaler
Technik sorgen. Um das Ziel zu erreichen, haben Bund und Länder die Verwaltungsvereinbarung für den DigitalPakt unterzeichnet.
Zuvor hatten Bundestag und Bundesrat Artikel 104c des Grundgesetzes geändert und damit die verfassungs-rechtliche Grundlage
für den DigitalPakt Schule geschaffen. Finanziert wird der Digital-Pakt aus dem Digitalinfrastrukturfonds, einem Sondervermögen,
das Ende 2018 gebildet wurde.Gefördert werden Investitionsmaßnahmen in Schulgebäuden und auf Schulgeländen einschließlich
der Planung, der Beschaffung, des Aufbaus und deren Inbetriebnahme. Als Schwerpunkt der künftigen Förderung sieht der Digitalpakt
den Förderbereich Verkabelung von Schulgebäude, -gelände sowie die vollständige Vernetzung des jeweiligen Schulkomplexes (z.B.
auch unter Einsatz von schulischem WLAN) vor. Darüber hinaus wird die Anschaffung von Präsentationstechnik, digitalen Arbeitsgeräten
und Endgeräten gefördert.Als Rechts- und Verfahrensgrundlagen sind folgende Dokumente zu beachten:• Förderrichtlinie DigitalPakt
Sachsen-Anhalt, RdErl. des MB vom 17.09.2019 – 35-81347 (inkl. Anlagen)• Verfahrenshinweise• Leitlinien zur IT-Ausstattung
an Schulen• Leitfaden zur Erstellung eines Medienbildungskonzeptes an Schulen Sachsen-Anhalts/Anlagen• Landeskonzept zur Umsetzung
der Strategie der KMK "Bildung in der digitalen Welt"• Handreichung Datenschutz an Schulen nebst AnlagenHintergrund IKT-RLMit
der „Richtlinie zur Förderung des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien an Schulen – IKT-RL“ wird innerhalb
des Next Generation -EU- Ansatzes aus dem Wiederaufbaufonds im ELER „IKT zur Nutzung elektronischer Medien an den allgemeinbildenden
und berufsbildenden Schulen" sowie aus REACT- EU im EFRE- die Aktion „Förderung der digitalen Schulausstattung für Oberzentren“
umgesetzt.Gefördert werden sollen Vorhaben zur Schaffung, Erweiterung und Modernisierung der informations- und kommunikationstechnischen
Grundstrukturen für die Anwendung elektronischer Medien in allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen kommunaler und freier
Träger von anerkannten Ersatzschulen im Land Sachsen-Anhalt. Dies beinhaltet die Ausstattung von Schulen aller Schulformen
mit Hard und Softwarelösungen (Peripheriegeräte) zur elektronischen Herstellung, Be- und Verarbeitung, zum Unterrichtseinsatz
und zur Distribution digitaler Medien und Dokumente über lokale Netzwerke mit Internetanbindung innerhalb des Bewilligungszeitraumes.•
Richtlinie zur Förderung des Zugangs zu Informations- und Kommunikations-technologien an Schulen – IKT-RL, RdErl. des MB vom
10.02.2023 – 35-46105