_______________________________________________________________________________________________________________________________
Hintergrundinformationen:Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (im Folgenden: „IFB Hamburg“ oder „Auftraggeberin“)
ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Trägerin der IFB Hamburg ist die Freie und Hansestadt Hamburg, deren
zentrales Förderinstitut die IFB H...
_______________________________________________________________________________________________________________________________
Hintergrundinformationen:Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (im Folgenden: „IFB Hamburg“ oder „Auftraggeberin“)
ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Trägerin der IFB Hamburg ist die Freie und Hansestadt Hamburg, deren
zentrales Förderinstitut die IFB Hamburg ist. Die IFB Hamburg ist eine Bank im Sinne des Kreditwesengesetzes. Sie ist kompetente
Ansprechpartnerin in allen Förderfragen rund um Wohnungsbau, Wirtschaft, Innovation, Umwelt und Energie. Sie vergibt Fördermittel
an Unternehmen, Privatpersonen und Institutionen und unterstützt diese bei der Finanzierung ihrer Investitionsvorhaben durch
Darlehen, Zuschüsse und Bürgschaften. Die IFB Hamburg unterstützt den Senat bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben. Dabei
führt sie im staatlichen Auftrag auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg, Fördermaßnahmen, insbesondere Finanzierungen
im Einklang mit den Beihilfevorschriften der Europäischen Union und unter Beachtung des gemeinschaftsrechtlichen Diskriminierungsverbotes
im eigenen Namen in verschiedenen Bereichen durch (u. a. Wohnraumförderung, insbes. sozialer Wohnraum, Innovationsförderung
etc.)._______________________________________________________________________________________________________________________________
Ausgangssituation des Vorhabens:Zur Bewältigung der Corona-Pandemie und deren wirtschaftlichen Folgen hat der Bund zur Sicherung
der Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen im Rahmen seines Konjunkturpaktes für Corona-bedingten Umsatzausfall
umfangreiche Hilfsprogramme aufgelegt. Hierfür wurde eine durch den Bund in Auftrag gegebene digitale Antragsplattform des
Dienstleisters INIT genutzt. Für die Umsetzung dieser Programme hat der Bund jeweils mit den Ländern eine Verwaltungsvereinbarung
abgeschlossen. Die Programme werden durch die Länder ausgeführt. Die Freie und Hansestadt Hamburg [FHH] – vertreten durch
die Behörde für Wirtschaft und Innovation [BWI] – hat mit dem Bund Verwaltungsvereinbarungen abgeschlossen, um diese Fördermittel
den Antragsberechtigten gewähren zu können. Mit der Abwicklung der Programme als bewilligende Stelle hat die FHH die IFB Hamburg
beauftragt. Damit fielen der IFB Hamburg eine Vielzahl von neuen Aufgaben (Prüfung des Antrags, Bewilligung, Auszahlung, Schluss-/Endabrechnung
und Reporting) zu. _______________________________________________________________________________________________________________________________
Rolle der IFB Hamburg bei der Antragsbearbeitung:Im Rahmen der Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise durch
die Überbrückungs- und Neustarthilfen (sowie zuvor der Hamburger Corona-Soforthilfe) wurden durch die IFB Hamburg fast 165.000
Anträge bearbeitet und rund € 3,8 Mrd. ausgezahlt. Davon entfallen etwa 100.000 Anträge und rund € 3,1 Mrd. auf die Überbrückungs-
und Neustarthilfen. Für die Unterstützung der IFB Hamburg bei der Bewältigung dieser Aufgabe, hat die IFB Hamburg Ressourcen
bei externen Dienstleistern beauftragt.Es handelte sich um die folgenden Programme: _______________________________________________________________________________________________________________________________
• Überbrückungshilfen I, II III, III+ und IV_______________________________________________________________________________________________________________________________
• Novemberhilfen, Dezemberhilfe_______________________________________________________________________________________________________________________________
• Neustarthilfe, Neustarthilfe Plus, Neustarthilfe Plus Q4, Neustarthilfe 2022, Neustarthilfe 2022 Q2_______________________________________________________________________________________________________________________________
Die Architektur der drei o.g. Kategorien unterschied sich deutlich voneinander, ist aber innerhalb der jeweiligen Kategorie
grundsätzlich sehr ähnlich. Insbesondere gilt in allen Programmen der Grundsatz, dass die ausgezahlten Mittel unter dem Vorbehalt
einer endgültigen Überprüfung der Höhe nach geleistet wurden. Erst nach einer abschließenden Prüfung und darauffolgenden Festsetzung
in einem Schlussbescheid erhalten die Antragsteller Gewissheit über die Höhe der ihnen tatsächlich zustehenden Förderung._______________________________________________________________________________________________________________________________