Gegenstand des Wettbewerbs ist der Entwurf eines Wohngebäudes mit 10 - 15 Wohnungen und einer anzustrebenden Wohnfläche von
ca. 968 m² auf dem Wettbewerbsgrundstück Kuckhoffstraße 60, in 13156 Berlin-Niederschönhausen sowie die Ermittlung des geeigneten
Generalplaners, welcher die weitere Planung übernehmen soll. Im Verfahren betrachtet werden sollen außerdem die freiraumplanerische
Gestaltung der zugehöri...
Gegenstand des Wettbewerbs ist der Entwurf eines Wohngebäudes mit 10 - 15 Wohnungen und einer anzustrebenden Wohnfläche von
ca. 968 m² auf dem Wettbewerbsgrundstück Kuckhoffstraße 60, in 13156 Berlin-Niederschönhausen sowie die Ermittlung des geeigneten
Generalplaners, welcher die weitere Planung übernehmen soll. Im Verfahren betrachtet werden sollen außerdem die freiraumplanerische
Gestaltung der zugehörigen Außenräume und konzeptionelle Aussagen zur Bauphysik, zum Nachhaltigkeitsansatz, der technischen
Ausrüstung und zur Tragwerksplanung des Gebäudes. Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung für die Umsetzung des
Wettbewerbsentwurfs ab. Die Ausloberin wird unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts über die Beauftragung eines oder
einer der Preisträger mit weiteren Planungsleistungen entscheiden. Art und Umfang der später geplanten Generalplaner-Beauftragung
werden sicherstellen, dass die Qualität des Wettbewerbsentwurfs umgesetzt wird. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden
durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen der Preisträgerinnen bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet,
wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt
wird. Im Anschluss an den RPW-Wettbewerb führt die Ausloberin als spätere Auftraggeberin der Generalplanung sodann ein Verhandlungsverfahren
ohne Teilnahmewettbewerb nach Maßgabe der Vergabeverordnung (VgV - 6. Abschnitt) durch. Dabei verhandelt sie unter Würdigung
der Empfehlungen des Preisgerichts zunächst mit dem Gewinner (1. Preisträger) über die Auftragsvergabe. Sollten der Beauftragung
des 1. Preisträgers danach wichtige Gründe entgegenstehen oder sollte eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen
nicht gewährleistet sein, werden die verbliebenen Preisträger zur Verhandlung aufgefordert. In diesem Fall wird das Wettbewerbsergebnis
(Qualität des Entwurfs) mit 50% gewichtet. Weitere Zuschlagskriterien wären in diesem Fall: Honorarangebot (20%) sowie weitere
projektspezifische Zuschlagskriterien (30%). Das gesamte Wertungssystem inkl. Zuschlagskriterien für die Vergabe der Generalplanerleistung
wird den verbliebenen Preisträgern dann im nachgelagerten VgV- Verhandlungsverfahren mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe
und Verhandlung transparent zur Verfügung gestellt. Es ist beabsichtigt, den im Verhandlungsverfahren mit einem Zuschlag bedachten
erfolgreichen Bieter, sofern dem keine wichtigen Gründe entgegenstehen, im Wege eines Stufenvertrages (mit optionalen Leistungsstufen)
wie folgt mit mindestens folgenden Leistungen als Generalplaner:in zu beauftragen: Komplettierung der Vorplanung (Leistungsphase
2 HOAI), Entwurfsplanung (Leistungsphase 3 HOAI), Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4 HOAI), Ausführungsplanung (Leistungsphase
5 HOAI), Vorbereitung der Vergabe (Leistungsphase 6 HOAI), Mitwirkung bei der Vergabe (Leistungsphase 7 HOAI), Objektüberwachung
(Leistungsphase 8 HOAI), Objektbetreuung (Leistungsphase 9 HOAI) Voraussichtlich werden sich die zu erbringenden Leistungen
auf folgende Leistungsbilder beziehen: Objektplanung Gebäude (§34 HOAI), Planung der Freianlagen (§39 HOAI), Tragwerksplanung
(§51 HOAI), Planung Technische Ausrüstung (§55 HOAI, Anlagengruppen 1-8), Bauphysik (Anlage 1.2 HOAI), Brandschutzplanung
gem. AHO-Schriftenreihe 17. Es werden ggf. weitere Fachplaner und Experten (z.B. Auditor / Koordinator Nachhaltigkeit) im
Rahmen des Verhandlungsverfahrens beauftragt, soweit dies für die Planung des Gebäudes erforderlich ist. Die Anforderungen
werden abschließend mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes mitgeteilt. Die Honorierung soll grundsätzlich nach HOAI
mit gegebenenfalls zu verhandelnden Zu- oder Abschlägen erfolgen. Es ist beabsichtigt, die Honorarzone III für Gebäude und
Freianlagen zu vereinbaren. Vorläufige Grundlage des Honorars bilden die anrechenbaren Kosten auf Grundlage der geprüften
Kostenermittlung aus dem Wettbewerb.Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: Architekt bzw. Architektin.
Ist in dem Herkunftsland die Berufsbezeichnung gesetzl. nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über ein
Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, das nach der Richtlinie 2013/55/EU anerkannt wird. Die Voraussetzungen
für die Teilnahme müssen am Tag der Bewerbung erfüllt sein.