Die Stadt Bebra plant den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in der Straße Im Bilder. Das Grundstück umfasst eine Fläche von
insgesamt ca. 7.500 m². Der Bedarfs- und Entwicklungsplan weist einen Flächenbedarf von ca. 6.700 m² BGF aus. Dies setzt sich
u. a. aus Flächen für folgende Nutzungen zusammen: - Fahrzeughallen, - Einsatz- und Übungsabwicklung (u. a. Umkleiden, Sanitäreinrichtungen
Schleuse Schwarz/W...
Die Stadt Bebra plant den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in der Straße Im Bilder. Das Grundstück umfasst eine Fläche von
insgesamt ca. 7.500 m². Der Bedarfs- und Entwicklungsplan weist einen Flächenbedarf von ca. 6.700 m² BGF aus. Dies setzt sich
u. a. aus Flächen für folgende Nutzungen zusammen: - Fahrzeughallen, - Einsatz- und Übungsabwicklung (u. a. Umkleiden, Sanitäreinrichtungen
Schleuse Schwarz/Weiß, Trockenraum), - Ausbildung, Aufenthalt und Verwaltung (u. a. Atemschutz-Übungsraum, Schulungsraum,
Büros, Aufenthaltsräume, Sportraum), - Werkstätten/Lagerräume (u. a. Schlosserei, Schlauchpflege). Der Raum- und Flächenbedarf
ist als Anlage zu dieser Bekanntmachung beigefügt.Die Kosten der Baumaßnahme belaufen sich gemäß grober Kostenermittlung auf
rd. 6,0 Mio. EUR brutto (KG 300 und 400). Der vorläufige Zeitplan sieht einen Planungsbeginn unmittelbar nach Abschluss des
Vergabeverfahrens und den Abschluss der Entwurfsplanung im August 2024 vor. Zum August 2024 soll bei dem Land Hessen über
den Landkreis Hersfeld-Rotenburg ein entsprechender Förderantrag für die bauliche Umsetzung gestellt werden. Die weiteren
Leistungsphasen folgen entsprechend zeitgerecht im Anschluss. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme sind für das Jahr 2027
avisiert. Folgende Vorschriften sind bei der Erbringung der Architektenleistungen verbindlich anzuwenden:Die zu treffenden
baulichen und anlagentechnischen Maßnahmen sind in der DIN 14092-1: Feuerwehrhäuser-Planungsgrundlagen, der Arbeitsstättenverordnung,
den Regeln zur Arbeitsstättenverordnung und im Speziellen in Unfallverhütungsvorschriften (zum Beispiel im § 4 der UVV Feuerwehren,
DGUV-Vorschrift 49, frühere GUV-VC 53) festgelegt. Als sehr praxisorientierte Hilfestellung zum sicheren Betrieb der Feuerwehrhäuser
wird den verantwortlichen Städten und Gemeinden als Bauherrn seit vielen Jahren die DGUV Information 205-008 (frühere GUV-I
8554) „Sicherheit im Feuerwehrhaus“ als Informations- und Entscheidungshilfe zur Verfügung gestellt. Die DGUV-Informationen
enthalten Hinweise und Empfehlungen zur praktischen Umsetzung von Vorschriften und Regeln, die in der Planung zu berücksichtigen
sind. Weiterhin kann über die Unfallkasse Hessen (UKH) und den technischen Prüfdienst Hessen (TPH) eine Beratung zur UVV-
und normgerechten Planung nach DIN 14092 eingeholt werden.Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird die folgende Leistung vergeben:-
Los 1: Leistungen gemäß §§ 33 ff. HOAI - Objektplanung Gebäude und Innenräume. Für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses wird
die Vergabe von der LPH 1 bis 9 beauftragt. Parallel zu dieser Vergabe werden folgende Leistungen in separaten Ausschreibungen
vergeben (nicht Bestandteil dieser Bekanntmachung):- Los 2 (Tragwerksplanung + Bauphysik Wärmeschutz)- Los 3 (Technische Ausrüstung
HLS)- Los 4 (Technische Ausrüstung Elektro)- Los 5 (Freianlagenplanung)