Der Landkreis Oberhavel beschafft mit Zuwendungen aus dem Förderprogramm "DigitalPakt Schule 2019-2024" interaktive Displays
inkl. Halterung und Mini-PCs für Schulen in Trägerschaft des Landkreises Oberhavel. Los 1: Die Besonderheit der hier ausgeschriebenen
Leistung liegt in der produktspezifischen Ausschreibung als Ergänzungs- bzw. Ersatzausstattung zu den bereits vorhandenen
interaktiven Displays -au...
Der Landkreis Oberhavel beschafft mit Zuwendungen aus dem Förderprogramm "DigitalPakt Schule 2019-2024" interaktive Displays
inkl. Halterung und Mini-PCs für Schulen in Trägerschaft des Landkreises Oberhavel. Los 1: Die Besonderheit der hier ausgeschriebenen
Leistung liegt in der produktspezifischen Ausschreibung als Ergänzungs- bzw. Ersatzausstattung zu den bereits vorhandenen
interaktiven Displays -ausschließlich des Herstellers Promethean- im Alexander S. Puschkin Gymnasium. Die Schule ist bereits
mit 29 Geräten ausgestattet. Die Forderung nach einer expliziten Software liegt im Wesentlichen darin begründet, dass zur
Ansteuerung, Bedienung und Erstellung der Lehrmaterialen zur Unterrichtsvorbereitung und -durchführung in der o.g. Schule
die Software "ActiveInspire" bereits langjährig genutzt wird. Für die Software "ActiveInspire" des Herstellers Promethean
gibt es die Lizenzierungsform "Standortlizenzen" nicht, wie z.B. bei der Software "Smart-Notebook". Promethean lizenziert
die Software pro Gerät, wobei für Bildungseinrichtungen ein besonderes Schullizenzmodell gilt, welches rechtssicher die Nutzung
der Software nicht nur auf dem Gerät selbst, sondern auch für sämtliche zur Unterrichtsführung oder -vorbereitung genutzten
Geräte aktueller und künftiger Lehrkräfte ermöglicht. Die Lizenzbedingungen des Herstellers schließen die Nutzung der Software
an interaktiven Displays von Drittherstellern weitgehend aus. Deshalb ist es für diese Schule unverzichtbar, die Software
vom Gerätelieferanten der interaktiven Displays mit zu erwerben. Die Software "ActiveInspire" ist sowohl für die Bestandsdisplays
als auch für die Computer der o.g. Schule und der Lehrenden bereits vorhanden und hat sich bewährt. Durch den Einsatz der
bereits etablierten Software soll die gewohnte Handhabung für die Nutzer im Schulalltag gewährleistet bleiben und bereits
einmal vorbereitete Unterrichtsmaterialien auch weiterhin ohne Funktionseinbußen und zusätzlichen Aufwand in allen Räumlichkeiten
genutzt werden können. Ein Parallelbetrieb (Mischbetrieb) von interaktiven Displays mit unterschiedlicher Tafelbildsoftware
in verschiedenen Räumlichkeiten der Schule ist in Hinblick auf die notwendige Unterrichtsvorbereitung hingegen nicht praktikabel.
Los 2 und Los 3: Auch Los 2 und 3 werden in Abweichung vom Grundsatz einer produkt- und herstellerneutralen Ausschreibung
hinsichtlich der Displays produktspezifisch ausgeschrieben. Der Landkreis Oberhavel hat im Rahmen früherer Ausschreibungen,
z.B. offenes Verfahren in 2022 (Vergabenr. OV005.22), für einen großen Teil der Schulen in Trägerschaft des Landkreises, die
nicht mit der Software "ActiveInspire" ausstattet waren, das Produkt Newline Display Lyra TT-8621Q 86 Zoll IR Touch Display
beschafft. Die Schulen verfügen daher über eine umfangreiche Ausstattung mit diesen Displays. Die vorliegende Beschaffung
stellt eine Ergänzungs- bzw. Ersatzausstattung dar, welche bereits aufgrund der in den Schulen vorhandenen und bewährten IT-Infrastruktur
und der etablierten Geräte entsprechend dem vorhandenen Bestand produktscharf erfolgen soll (sog. "Ein-Hersteller-Strategie").
Durch den Einsatz der bereits etablierten IT-Ausstattung soll die gewohnte Handhabung für die Nutzer (Lehrer, Schüler) im
Schulalltag gewährleistet bleiben, der Schulungsbedarf minimiert und bereits einmal vorbereitete Unterrichtsmaterialien auch
weiterhin, risikofrei, ohne Funktionsbeeinträchtigungen und ohne erheblichen zusätzlichen Mitteleinsatz, Konvertierungs- oder
Überarbeitungsbedarf genutzt werden können. Ein Parallelbetrieb von interaktiven Displays unterschiedlicher Hersteller in
verschiedenen Räumlichkeiten der jeweiligen Schule ist im Hinblick auf eine einheitliche verlässliche Handhabung, die Zuverlässigkeit
der Unterrichtsvorbereitung, zur Vermeidung eines zusätzlichen Schulungsbedarfs, den Ausschluss neuer Fehlerquellen sowie
den Erfordernissen der zentralen Fernadministration nicht praktikabel. Die sog. "Ein-Hersteller-Strategie" dient dazu, auch
in diesen Schulen einen einheitlichen Standard für die Bildungsausstattung zu gewährleisten.