Gegenstand ist die Vergabe einer kombinierte Bauleistungs- und Haftpflicht-Versicherung (BauRisk-Versicherung) mit den Vertragsteilen
Bauleistungs-, Betriebshaftpflicht- (einschließlich Bauherren-, Umwelthaftpflicht- und Umweltschaden-) und Berufshaftpflicht-Versicherung
Haftpflicht-Excedent für alle - Neubauvorhaben, - Umbaumaßnahmen und - Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich
der dazuge...
Gegenstand ist die Vergabe einer kombinierte Bauleistungs- und Haftpflicht-Versicherung (BauRisk-Versicherung) mit den Vertragsteilen
Bauleistungs-, Betriebshaftpflicht- (einschließlich Bauherren-, Umwelthaftpflicht- und Umweltschaden-) und Berufshaftpflicht-Versicherung
Haftpflicht-Excedent für alle - Neubauvorhaben, - Umbaumaßnahmen und - Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich
der dazugehörigen Tiefbaumaßnahmen mit einer Gesamtbausumme ab 700.000 € die von der Versicherungsnehmerin oder den versicherten
Unternehmen beauftragt und während der Vertragslaufzeit begonnen werden. Sämtliche am Bau beteiligten Firmen im Bereich Ausführung
sollen im Rahmen dieser kombinierten Bauleistungs- und Haftpflicht-Versicherung abgesichert werden und müssen insofern keine
eigene vergleichbare Versicherung mehr vor-halten. Die Auftraggeberin ist Versicherungsnehmerin. Als versicherte Unternehmen
gelten: - alle angeschlossenen Firmen - Wohnungseigentümergemeinschaften, welche die Versicherungsnehmerin mit der Durchführung
und Abwicklung von Baumaßnahmen beauftragt hat Weitere Versicherte dieses Vertrages sind - die mit der Ausführung und den
Arbeiten für das Bauprojekt beauftragten Bauunternehmen und Arbeitsgemeinschaften einschließlich aller Unterauftragnehmer,
- die an dem Bauvorhaben beteiligten Sachverständigen, Architekten, Ingenieure, Gutachter, Fachberater, Projekt-steuerer/-controller,
Projektentwickler, Sonderfachleute oder sonstige Honorarkräfte einschließlich aller Unter-auftragnehmer, unabhängig davon,
von wem sie beauftragt sind, - die Koordinatoren für Sicherheits- und Gesundheitsschutz, - die freien Mitarbeiter, die im
Interesse des Versicherungsnehmers tätig werden.Weitere Informationen enthalten die Leistungsbeschreibung und die Anforderungen
an den Versicherungsschutz (Bestandteil der Vergabeunterlagen). Die Vergabeunterlagen zum Teilnahmewettbewerb beinhalten alle
Angaben, die erforderlich sind, um den Bewerbern die Entscheidung zur Teilnahme am Vergabeverfahren durch Abgabe eines Teilnahmeantrages
zum jetzigen Zeitpunkt zu ermöglichen. Zu diesem Zweck liegen bereits auch erste Unterlagen zur Beschreibung der Leistung
und des Risikos bei, die später auch Gegenstand der Angebotsaufforderung werden. Dabei handelt es sich um Unterlagen, welche
die wesentlichen Anforderungen an die Leistungen beschreiben. Darin enthalten ist auch eine Übersicht der vertraglichen Mindest-anforderungen.
Die Übermittlung weitergehender Risikoinformationen und aktualisierter Unterlagen für die Erstellung von Angeboten, die Gegenstand
der Verhandlungen werden, erfolgt erst mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten
Bieter. Im Ergebnis des Vergabeverfahrens kann ein Versichererkonsortium nach den zum Gegenstand dieses Verfahrens gemachten
Vergabeunterlagen gebildet werden. Die Bewerber erklären daher mit der Angebotsabgabe die grundsätzliche Bereitschaft, mit
den von der Auftraggeberin ausgewählten Mitgliedern des Versichererkonsortiums zusammenzuarbeiten. Im Bewerberbogen muss angegeben
werden, ob die Bewerbung als Alleinversicherer, auf die Abgabe eines Führungsangebotes oder eines Beteiligungsangebotes gerichtet
ist. Die Bewerbung als Alleinversicherer gilt zugleich als eine Bewerbung als Mitversicherer mit Übernahme einer Führung sowie
zugleich als eine Bewerbung für eine Beteiligung ohne Übernahme von Führungsleistungen. Die Bewerbung als Mitversicherer mit
Übernahme einer Führung gilt zugleich als Bewerbung für eine Beteiligung ohne Übernahme von Führungsleistungen. Eine darüberhinausgehende
Mehrfachbeteiligung ist jedoch ausgeschlossen. Für ein Führungsangebot wird eine Zeichnungsquote von mindestens 40 % vorausgesetzt
werden, für ein Beteiligungsangebot eine Zeichnungsquote von mindestens 10 %.