JahresabschlussprüfungPrüfungsbehörde ist der Landesrechnungshof Schleswig-Holstein gemäß KPG S-H, der im Namen und für Rechnung
des AZV Südholstein einen Vertrag mit einer Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft über die Prüfung des Jahresabschlusses schließt.
Die Beauftragung erfolgt jährlich, nach Beschluss der Verbandsversammlung.Gegenstand der Prüfung ist die Buchführung, der
nach den für alle Kaufleute gelt...
JahresabschlussprüfungPrüfungsbehörde ist der Landesrechnungshof Schleswig-Holstein gemäß KPG S-H, der im Namen und für Rechnung
des AZV Südholstein einen Vertrag mit einer Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft über die Prüfung des Jahresabschlusses schließt.
Die Beauftragung erfolgt jährlich, nach Beschluss der Verbandsversammlung.Gegenstand der Prüfung ist die Buchführung, der
nach den für alle Kaufleute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften, den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften,
den landesrechtlichen Vorschriften, den rechtsformspezifischen Vorschriften sowie den ergänzenden Vorschriften der jeweiligen
Satzungen aufgestellte Jahresabschluss und Lagebericht.Bei der Prüfung sind die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr.1 und 2 HGrG
und den hierzu vom IDW Prüfungsstandards IDW PS 720, nach Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen veröffentlichten
Regelungen, zu beachten.Ebenso sind bei der Durchführung der Prüfungen die Vorschriften der §§ 316 ff. HGB und die in den
Prüfungsstandards des IDW niedergelegten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschluss-prüfung zu berücksichtigen.Ergänzend hierzu
sind sämtliche Prüfungsleistungen zu erbringen, die für öffentliche Unternehmen, gemäß KPG SH, insbesondere in der Abwasserentsorgung,
üblich sind (z. B. KAG-Zinsschema).Gegenüber dem Landesrechnungshof ist jährlich die Abgabe einer Unabhängigkeits-erklärung
des Abschlussprüfers gemäß Nr. 7.2.1 des Corporate Governance Kodex – Schleswig-Holstein (CGK-SH) erforderlich.Die Geschäftssprache
ist deutsch. Sämtliche Korrespondenz, alle Prüfungsunterlagen inkl. Notizen zur Prüfung sind deutschsprachig zu verfassen.Das
Wirtschaftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Der Prüfungszeitraum liegt in der Regel in den Monaten April und Mai. Eine Vorprüfung,
z. B. vor Beendigung des zu prüfenden Wirtschaftsjahres, wird angestrebt. Ein Abschlussgespräch mit der Verbandsvorsteherin
wird gewünscht.Der Prüfungsbericht bzw. die Ergebnisse und Erkenntnisse aus der Abschlussprüfung werden vom Wirtschaftsprüfer*in
den Gremien des AZV Südholstein (Finanz- und Hauptausschuss sowie der Verbandsversammlung) im Rahmen des offiziellen Schlussgespräches
vorgestellt. Die Schlussbesprechung findet i. d. R. in der Sommersitzung statt, welche im Regelfall in die Monate Mai / Juni
/ Juli fällt.Der finale Prüfungsbericht soll sowohl digital als auch in Papierform vorgelegt werden.Die Anzahl der gebundenen
Prüfungsberichte in deutscher Sprache beläuft sich auf: 8 Berichtsexemplare und 2 Testats Exemplare (wovon zusätzlich jeweils
2 Exemplare direkt an den Landesrechnungshof Schleswig-Holstein versendet werden).Ort der Prüfung: Abwasser-Zweckverband Südholstein,
25491 Hetlingen und in den Räumlichkeiten des Wirtschaftsprüfers zur Erstellung des Prüfungsberichtes etc.