Ausgeschrieben ist der Fahrdienst zu den Staatlichen Förderschulen (nachfolgend FS bezeichnet) an den Standorten Saarbrücken
(mit der Dependance Püttlingen), Altenkessel und Neunkirchen mit insgesamt 2 Losen. Die Standorte Saarbrücken (mit Dependance
Püttlingen) und Altenkessel umfassen 1 Los, Neunkirchen ebenfalls 1 Los. Einzugsgebiet der Staatlichen FS soziale Entwicklung
Saarbrücken (Von der Heydt 9a, ...
Ausgeschrieben ist der Fahrdienst zu den Staatlichen Förderschulen (nachfolgend FS bezeichnet) an den Standorten Saarbrücken
(mit der Dependance Püttlingen), Altenkessel und Neunkirchen mit insgesamt 2 Losen. Die Standorte Saarbrücken (mit Dependance
Püttlingen) und Altenkessel umfassen 1 Los, Neunkirchen ebenfalls 1 Los. Einzugsgebiet der Staatlichen FS soziale Entwicklung
Saarbrücken (Von der Heydt 9a, 66115 Saarbrücken) ist grds. der Regionalverband Saarbrücken. Derzeit sind 3 Linien zum Transport
von 11 Schülern*Innen (m,w,d), im nachfolgenden Text SuS bezeichnet, zu vergeben. Die Dependance dieser Schule (Ritterstr.
2, 66346 Püttlin-gen) wird derzeit von 8 Linien zum Transport von 48 SuS angefahren. Einzugsgebiet der Staatlichen FS emotionale
und soziale Entwicklung Saarbrücken-Altenkessel (In den Grasgärten, 66126 Saarbrücken) ist grds. der Regionalverband Saarbrücken.
Derzeit sind 3 Linien zum Transport von 14 SuS zu vergeben. Einzugsgebiete der Staatlichen FS soziale Entwicklung Neunkirchen,
die als Gebundene Ganztagsschule geführt wird (Jägermeisterpfad 5, 66538 Neunkirchen), sind grds. die Landkreise St. Wendel,
Neunkirchen und der Saarpfalz-Kreis. Derzeit sind 8 Linien zum Transport von 55 SuS zu vergeben. Die Linienplanung wird während
der Vertragslaufzeit vom Auftraggeber nach Vorschlag des Auftragnehmers vorgenommen. Als Transportmittel sind Personenkraftwagen
einzusetzen, die ständig den straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften (insbesondere StVZO, BO-Kraft, Richtlinien 2007/46/EG)
entsprechen. Für jedes Fahrzeug ist eine Bestätigung eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr
oder der nach § 29 StVZO zuständigen Person vorzulegen, aus der hervorgeht, dass die einzusetzenden Kraftfahrzeuge den Anforderungen
der Vergabeunterlagen entsprechen. Der "Anforderungskatalog für Kraftomnibusse und Kleinbusse, die zur Schülerbeförderung
besonders eingesetzt werden, einschließlich der Anlage Merkblatt für die Schulung von Fahrzeugführern bei der Beförderung
von SuS" in der jeweils geltenden Fassung ist einzuhalten Es ist von durchschnittlich 185 Beförderungstagen/Kalenderjahr
auszugehen, die Anzahl der Beförderungstage ist durch den Auftraggeber jedoch nicht exakt bestimmbar und kann daher nicht
zugesichert werden.