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I.D.: 90729870

Evaluierung der Grundrente

Data publicarii
04.12.23 Exista 1.349 licitatii active asemanatoare. Inregistrati-va pentru a avea acces la acestea.
Coduri CPV
73300000
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Descriere:
Zum 1. Januar 2021 ist das Grundrentengesetz in Kraft getreten. Zur Anerkennung der Le-bensleistung und Stärkung des Vertrauens in die gesetzliche Rentenversicherung erhalten Rentenbezieherinnen und Rentenbezieher, die langjährig in der gesetzlichen Rentenversiche-rung mit einem unterdurchschnittlichen Einkommen pflichtversichert waren, Kinder erzogen und nicht erwerbsmäßig Menschen gepflegt haben (u. a. b...
Zum 1. Januar 2021 ist das Grundrentengesetz in Kraft getreten. Zur Anerkennung der Le-bensleistung und Stärkung des Vertrauens in die gesetzliche Rentenversicherung erhalten Rentenbezieherinnen und Rentenbezieher, die langjährig in der gesetzlichen Rentenversiche-rung mit einem unterdurchschnittlichen Einkommen pflichtversichert waren, Kinder erzogen und nicht erwerbsmäßig Menschen gepflegt haben (u. a. bei Vorliegen von mindestens 33 Jahren Grundrentenzeiten), einen individuell berechneten Zuschlag zu ihrer Rente (Grundren-tenzuschlag). Im Einstiegsbereich zwischen 33 und 35 Jahren Grundrentenzeiten wird die Grundrente ansteigend (gestaffelt) berechnet.Die Grundrente hat das Ziel der Anerkennung jahrzehntelanger verpflichtender Beitragszah-lung von Geringverdienern im gesetzlichen Rentenversicherungssystem sowie der Stärkung des Vertrauens dieser Personengruppe in die Rentenversicherung. Sie dient nicht primär der Armutsbekämpfung. Gleichwohl leistet die aus der Gewährung eines Grundrentenzuschlags stets resultierende höhere (Gesamt-)Rentenzahlung auch einen Beitrag zur Verbesserung der Einkommenssituation dieser Personen im Alter.Um die Grundrente am Bedarf der Grundrentenberechtigten auszurichten, wird unter Berück-sichtigung gesetzlich festgelegter Einkommensfreibeträge ein besonders zu ermittelndes Ein-kommen (Basis: von der Finanzverwaltung festgesetztes zu versteuerndes Einkommen) auf den Grundrentenzuschlag angerechnet. Geprüft wird das eigene Einkommen und auch das Einkommen von Ehepartnerinnen und Ehepartnern sowie Lebenspartnerinnen und Lebens-partnern. Auch (abgeltend) versteuerte Kapitalerträge oberhalb des Sparer-Pauschbetrages sind in die Einkommensprüfung einzubeziehen.Die Grundrente wird sowohl für Neurentnerinnen und Neurentner als auch für diejenigen be-rechnet, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens bereits eine Rente bezogen haben (Bestandsrent-nerinnen und -rentner).§ 307h des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) sieht vor, bis zum 31. Dezember 2025 zu evaluieren, ob die mit Einführung der Grundrente formulierten Ziele erreicht wurden. Ausweislich der Begründung zum gesetzlichen Evaluierungsauftrag werden für dieses For-schungsvorhaben insbesondere folgende Untersuchungsschwerpunkte definiert: a) Wurde die Zielgruppe der langjährig Pflichtversicherten in der gesetzlichen Rentenver-sicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen erreicht?b) Unterscheiden sich die Grundrentenzuschläge in Abhängigkeit von Geschlecht und Region?c) Wie wirkt sich die Staffelung der Grundrentenzuschläge zwischen 33 und 35 Jahren an Grundrentenzeiten aus?d) Welche Auswirkungen ergeben sich durch die Einkommensanrechnung und der hier-bei anzuwendenden Freibeträge?Die nachfolgenden Forschungsfragen für die jeweiligen Untersuchungsschwerpunkte sind im Wesentlichen auf Basis von statistischen Daten, insbesondere den Auswertungen der Deut-schen Rentenversicherung (DRV) zu Rentenzugang und Rentenbestand (zum 31. Dezember der Jahre 2022, 2023 und 2024) zu beantworten. Zudem stehen für den Rentenzugang die biografischen Informationen aus dem Datensatz der Vollendeten Versicherungsleben (VVL) zur Verfügung. Die Daten der DRV werden den Forschenden über das Forschungsdatenzent-rum der Rentenversicherung (FDZ-RV) zur Verfügung gestellt. Die Forschenden können in Abstimmung mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus der Statistikabteilung der DRV in gewissem Umfang auch Sonderauswertungen aus den beschriebenen Datensätzen bei der DRV anfordern.
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