Art der Leistung:Rahmenvertrag zur Lieferung von Sicherheitszylindern und Schlüsseln und ggf. Erweiterung bestehender Schließanlagen für diverse Liegenschaften.Der Rahmenvertrag umfasst u.a. folgende Fabrikate: IKON, DOM, BKS, CES, BAB-IKON, EVVA, WINKHAUS, ASSA-RUKO, BUGA.Form der Beauftragung.Abruf aus einem Rahmenvertrag in Form von Einzelaufträgen.Die Einzelaufträge können sowohl von der Berliner Immobilienmanagement Gm...
Art der Leistung:Rahmenvertrag zur Lieferung von Sicherheitszylindern und Schlüsseln und ggf. Erweiterung bestehender Schließanlagen für diverse Liegenschaften.Der Rahmenvertrag umfasst u.a. folgende Fabrikate: IKON, DOM, BKS, CES, BAB-IKON, EVVA, WINKHAUS, ASSA-RUKO, BUGA.Form der Beauftragung.Abruf aus einem Rahmenvertrag in Form von Einzelaufträgen.Die Einzelaufträge können sowohl von der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) als auch vom Landesbetrieb für Gebäudebewirtschaftung (LfG) ausgelöst werden. Die BIM oder der LfG (im Namen der BIM) erteilt mit besonderen Auftragsscheinen Einzelaufträge zur Lieferung einzelner/mehrerer Zylinder und/oder Schlüssel für bestehende Schließanlagen mit Sicherungskarten.Es besteht seitens des Auftragnehmers kein Anspruch auf Mindestumsatz oder -bestellmenge.Lieferbedingungen.Der Auftragnehmer liefert zu dem vereinbarten Zeitpunkt kostenfrei an die vom Auftraggeber bezeichnete Anlieferungsstelle. Die Waren sind so fachgerecht zu verpacken, dass Schäden sicher vermieden werden. Mit der Bestellung und Lieferung ist der jeweilige aktuelle Schließplan mitzuliefern bzw. vom Hersteller zu übersenden.Die Reaktionszeit für die auf Verlangen des Auftraggebers nachzuweisende Bestellung beim Hersteller beträgt 1 Werktag.Lieferungs- oder Leistungsstörungen sind dem Auftraggeber unter Angabe der Gründe unverzüglich anzuzeigen.Sicherheitsfragen und Haftung.Soweit erforderlich werden Sicherungskarten mit dem Einzelauftrag dem Auftragnehmer zu treuen Händen überlassen. Die Rückgabe erfolgt auf Gefahr und zu Lasten des Auftragnehmers.Eine Übergabe von Sicherungskarten ist mit einem von einem Mitglied der Geschäftsführung des Auftragnehmers zu unterzeichnendem Übergabeschreiben verbunden.Übergebene Sicherungskarten sind vom Auftragnehmer in geeigneten brand- und diebstahlgeschützten Behältnissen, wie z. B. entsprechende Tresore, aufzubewahren.