Für die Stadt Lauenburg ist die Realisierung von Hochwasserschutzmaßnahmen mit einem Konstruktionswasserstand von NN +10 m zzgl. Freibord geplant. Es soll eine geschlossene Hochwasserschutzlinie am nördlichen Ufer der Elbe bzw. des Elbe-Lübeck-Kanals von der Jugendherberge im Westen bis zur Hitzler-Werft und dem Anschluss an die B209 im Osten realisiert werden. Diese Gesamtstrecke wird in die Planungsbereiche A und B unterg...
Für die Stadt Lauenburg ist die Realisierung von Hochwasserschutzmaßnahmen mit einem Konstruktionswasserstand von NN +10 m zzgl. Freibord geplant. Es soll eine geschlossene Hochwasserschutzlinie am nördlichen Ufer der Elbe bzw. des Elbe-Lübeck-Kanals von der Jugendherberge im Westen bis zur Hitzler-Werft und dem Anschluss an die B209 im Osten realisiert werden. Diese Gesamtstrecke wird in die Planungsbereiche A und B untergliedert.Gegenstand dieser Auftragsbekanntmachung sind die Planungsleistungen für den Planungsbereich B. Planungsbereich B weist eine Gesamtlänge von 660 m auf. Er beinhaltet die Strecke vom westlichen Ende des Ruferplatzes über das Gelände der Hitzler-Werft bis zum westlichen Brückenfundament der Brückenüberführung der B209 über den Elbe-Lübeck-Kanal im Osten.Der Planungsbereich B ist im Bestand durch eine sehr heterogen ausgeprägte HWS-Linie gekennzeichnet. Ziel des Vorhabens ist die Herstellung einer geschlossenen Hochwasserschutzlinie entlang der im folgenden Text beschriebenen Streckenabschnitte. Hierfür sind Lösungen zu entwickeln die vorhandene Anlagen (z. B. Kaianlagen des Ruferplatzes und des Lösch- und Ladeplatzes) einbeziehen, bei der aber auch individuelle Grundstücks- und Gebäudeanpassungen zum Tragen kommen können. Der Planungsbereich lässt sich in vier baulich unterschiedlich ausgeprägte Streckenabschnitte unterteilen:1. Der Planungsbereich beginnt im Westen mit dem Streckenabschnitt „Ruferplatz“. Der ca. 40 m lange Streckenabschnitt stellt einen öffentlichen Platz dar, der eine im Jahr 2003 neu errichtete Kaianlage aufweist. Diese grenzt im Süden unmittelbar an die Elbe. Im Norden verläuft die Elbstraße. Im Bereich des Ruferplatzes sind insbesondere Anschlüsse der neu herzustellenden HWS-Anlage an den den Ruferplatz nach Westen begrenzenden Gebäudebestand sowie die hier vorgesehenen zukünftigen HWS Bauwerke des Planungsbereichs A zu berücksichtigen. Höhenlagen Bestand ca. NN + 9 m bis NN +9,5 m.2. Der zweite Abschnitt zeichnet sich durch eine unmittelbar in die Elbe ragende historische Ufermauer aus, welche im Westen an den Ruferplatz grenzt und im Osten am „Lösch- und Ladeplatz“ endet. Hinter und tw. in die Mauer integriert befindet sich Wohnbebauung. Dabei handelt es sich tw. um historische Gebäude mit Wohnnutzung sowie div. Nebengebäude (tw. ebenfalls mit Wohnnutzung). Die örtlichen Bedingungen geben beengte Platzverhältnisse vor. Höhenlagen Bestand ca. NN + 9 m bis NN +9,5 m. Uferwand bis ca. NN + 9,9 m.3. Der dritte Streckenabschnitt „Lösch- und Ladeplatz“ umfasst einen tw. als Parkplatzfläche genutzten öffentlichen Platz mit Kaianlage zur Elbe, welcher im Eigentum der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes steht. Im Westen des Platzes befindet sich eine Rampe zur Elbe, welche historisch als Fähranleger genutzt wurde. Östlich der Rampe verläuft eine als Anleger genutzte Kaianlage. Im Osten befindet sich die Slipanlage der Hitzlerwerft. Im Norden wird der Platz durch vereinzelte Bauten begrenzt (tw. Wohnnutzung, Pumpwerk etc.). Der Platz besitzt im Osten wie im Westen offene Zufahrten zur Elbstraße. Höhenlagen Bestand ca. NN + 7 m bis NN +7,5 m.4. Der vierte Streckenabschnitt betrifft das Betriebsgelände der Hitzlerwerft mit den dazugehörigen Betriebsgebäuden (Maschinenhallen, Wohn- und Bürogebäude) sowie den Kran- und Kaianlagen. Hier sind im Rahmen der Planungen Abstimmungen mit dem Werftbetrieb durchzuführen. Bei der Planung von baulichen Anlagen sind bestimmte Abläufe des Unternehmens zu berücksichtigen. Höhenlagen Bestand ca. NN + 7 m bis NN +9,5 m.Die Herstellung der HWS-Linie hat zwingend unter Berücksichtigung der individuellen Besonderheiten der bestehenden Uferwände und Gebäude zu erfolgen.Im Rahmen der Vorplanung sind für die einzelnen Abschnitte Alternativen zu entwickeln und zu bewerten. Dabei sind auch alternative Linienführungen der HWS-Linie zu untersuchen. Diese Alternativen werden bzgl. der Anforderungen des Hochwasserschutzes unterschiedliche Kombinationen aus festen Einbauten und teilstationären Systemen sowie in unterschiedlichem Umfang – soweit in Hinblick auf das Erwirken einer baurechtlichen Genehmigung erforderlich – Aspekte des Städtebaus und des Denkmalschutzes berücksichtigen. Die Planungsrandbedingungen bezüglich des Städtebaus und der Infrastruktureinrichtungen werden durch die Stadt, die des Denkmalschutzes durch die jeweils zuständigen Stellen (Untere Denkmalschutzbehörde beim Kreis Hzgt. Lauenburg/ Landesamt für Denkmalpflege S.-H.) beigetragen. In den Bewertungen der Alternativen innerhalb der durchzuführenden Vorplanungen sind die Kosten, die zum einen den unmittelbaren Hochwasserschutz aus baulichen und betrieblichen Aufwendungen sowie zum anderen die weiteren Planungsrandbedingungen betreffen anteilig zu ermitteln um sie den Kostenträgern zuordnen zu können.Leistungsbilder:Leistungsbild Ingenieurbauwerke Lph 1 bis 4 sowie optional 5 bis 9 gemäß HOAI § 43, optional als besondere Leistung: Örtliche Bauüberwachung.Leistungsbild Tragwerksplanung Lph 1 bis 4 sowie optional 5 bis 6 gemäß HOAI § 51, optional als besondere Leistung: Örtliche Bauüberwachung.Leistungsbild Geotechnik, Grundleistungen und besondere Leistungen gemäß HOAI Anlage 1 Abschnitt 1.3.3.Leistungsbild Umweltverträglichkeitsvorprüfung, gemäß HOAI Anlage 1 Abschnitt 1.1, hier: In Hinblick auf die mit der Bauausführung zu erwartenden Emissionen (z.B. durch das Einbringen von Spundwänden) ist ein Fachbeitrag zur Beeinträchtigung von Tierarten zu erbringen. Zudem sind Belange des Lärm- und Gebäudeschutzes zu betrachten. Darüber hinaus ist ein Fachbeitrag zum Denkmalschutz zu erbringen.Leistungsbild Planungsbegleitende Vermessung, hier: zusätzlich Peilarbeiten.Es sind Leistungen zur Beweissicherung zu erbringen. Dafür ist u. a. ein Erschütterungsgutachten zu erstellen.Optional sind in der Phase der Angebotslegung Taucherarbeiten mitanzubieten.