Verkehrsanlagen (§ 47 HOAI) und Ingenieurbauwerke (§ 43 HOAI) (für die Entwässerung und die Rampe des Zufahrttunnels), jeweils einschließlich Teile der Oberbauleitung, Tragwerkplanung (§ 51 HOAI), signaltechnische Berechnungen sowie BauüberwachungDas Gelände des ehemaligen Güterbahnhofes in Stuttgart-Bad Cannstatt soll mit dem Neckar Park neu bebaut werden. Auf ca. 70 ha. Flächen werden etwa 400 Wohnungen sowie Gewerbefläch...
Verkehrsanlagen (§ 47 HOAI) und Ingenieurbauwerke (§ 43 HOAI) (für die Entwässerung und die Rampe des Zufahrttunnels), jeweils einschließlich Teile der Oberbauleitung, Tragwerkplanung (§ 51 HOAI), signaltechnische Berechnungen sowie BauüberwachungDas Gelände des ehemaligen Güterbahnhofes in Stuttgart-Bad Cannstatt soll mit dem Neckar Park neu bebaut werden. Auf ca. 70 ha. Flächen werden etwa 400 Wohnungen sowie Gewerbeflächen entstehen.Das Gebiet wird begrenzt durch die Bahnlinie Stuttgart-Ulm, die Morlockstraße, die Rei-chenbachstraße, die Daimlerstraße, die Mercedesstraße und die Benzstraße.Beim Erschließungskonzept für den Neckar Park dienen die Mercedes-, Benz- und Talstraße als Leistungsträger für die äußere Gebietserschließung, für die überörtliche Verbindung Bad Cannstatts und die Abwicklung des Veranstaltungsverkehrs sowie als Ausweichnetz im Fall von Verkehrsstörungen auf dem parallel verlaufenden Bundesstraßennetz. Gleichzeitig sind diese Straßen maßgeblicher Bestandteil des Entfluchtungs- und Rettungswegekonzepts für die Veranstaltungsstätten des Neckar Parks. Im Gegensatz zum Hauptstraßennetz sollen die Gebietsstraßen in den angrenzenden und zum Teil aufzusiedelnden Quartieren ausschließlich dem gebietsbezogenen Verkehr zur Verfügung stehen.Das Gebiet ist in Bezug auf die Straßen, die Entwässerung, einschließlich Hauptsammler, Rampe zum Wasentunnel, Verkehrsführung über die Bauzeit, einschließlich LSA-Steuerung, zu beplanen, die Leitungsträger sind zu integrieren.