Neubau von Gemeinschaftsunterkünften in Modulbauweise zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern. Das Baugrundstück befindet sich in 38446 Wolfsburg.Das Baugrundstück besteht im westlichen Bereich aus einer ehemals bebauten Fläche, die brachliegt und im Osten aus einer Feuchtwiese. Zwischen beiden Bereichen besteht ein Höhenunterschied von ca. 80 cm. Dieser Höhenunterschied muss im Rahmen der Baumaßnahme ausgeglic...
Neubau von Gemeinschaftsunterkünften in Modulbauweise zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern. Das Baugrundstück befindet sich in 38446 Wolfsburg.Das Baugrundstück besteht im westlichen Bereich aus einer ehemals bebauten Fläche, die brachliegt und im Osten aus einer Feuchtwiese. Zwischen beiden Bereichen besteht ein Höhenunterschied von ca. 80 cm. Dieser Höhenunterschied muss im Rahmen der Baumaßnahme ausgeglichen werden. Hierzu ist der tieferliegende Bereich gemäß den Angaben zur Verdichtung aus dem Bodengrundgutachten anzuschütten. Die Verwendung von Recyclingmaterial zur Geländeauffüllung ist nicht zulässig.Der Neubaukomplex besteht aus vier, ein- bis dreigeschossigen, nicht unterkellerten L-förmigen Baukörpern. Es werden 35 Wohnbereiche als Wohngruppen ausgebildet.Jede Wohngruppe besteht aus drei Unterkunftsräumen, einer Gemeinschaftsküche, einem Bad mit Dusche und einem separaten WC. Zusätzlich entstehen in den drei Eckbereichen der Gebäudewinkel eingeschossige Gemeinschaftsbereiche. Lichte Raumhöhe mind. 2,5 m. Die Errichtung der Gebäude ist in Stahlmodulbauweise geplant. Die Dächer sind als Flachdach mit Bitumen bzw. Kunststoffeindeckung vorgesehen. Die Fassaden sollen ein Wärmedämmverbundsystem erhalten.Folgender Energiestandard wird verbindlich: Mindestens Einhaltung des aktuellen gesetzlichen Energiestandards EnEV 2014.Der Auftrag Modulbau wir als Komplettleistung vergeben und umfasst u.a. die Vorfertigung, Transport, Lieferung, Kranmontage, Aufstellung, Ausbau und schlüsselfertige Übergabe der Gebäude (Raummodule einschließlich der Elementverbinder, Dachkonstruktion, Treppenanlage, Fassade, Gründung, Fundamente; haustechnische Anschlüsse an die Gebäude inkl. Leitungsverlegung, erforderliche Erdarbeiten; Erschließung auf dem Grundstück, etc.). Des Weiteren beinhaltet der Auftrag die Herstellung und den Rückbau einer Baustraße. Die Baustraße ist nach Fertigstellung der Außenanlagen zurück zu bauen, ihre Gesamtnutzungsdauer wird mit 9 Monaten angenommen. Bei längerer Nutzungsdauer ist eine Pauschale für die monatliche Vorhaltung der Baustraße vorgesehen.Die Versorgungsleitungen, Trinkwasser, Abwasser, Strom, Telekommunikation, Fernwärme werden durch den AG auf das Grundstück gelegt und ab Anschlusspunkt durch AN übernommen.Die Zuarbeit zum Bauantrag, wie typengeprüfter Statik, Belastungsplan für den Unterbau, Anschlusspunkte für Ver- und Entsorgung sowie alle notwendigen bautechnischen Nachweise sind vom AN zu erbringen.Es ist von einer bauabschnittweisen Fertigstellung auszugehen, um parallel Arbeiten an den Außenanlagen zu ermöglichen.Bis 10 Arbeitstage nach Auftragsvergabe sind Entwässerungspläne zu erstellen und Flächenbedarfe für die Baustraße mitzuteilen.