Gegenstand des Vertrags ist die Anmietung von Büroräumen eines vorhandenen Gebäudes. Die Vertragsparteien gehen deshalb bei
Abschluss des Mietvertrages davon aus, dass die Voraussetzungen der Bereichsausnahme nach § 107 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegen.
Die Mieterin (im Bekanntmachungstext teilw. „Auftraggeber“) ist eine bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen
Rechts. Zu ihren Aufgaben gehört i...
Gegenstand des Vertrags ist die Anmietung von Büroräumen eines vorhandenen Gebäudes. Die Vertragsparteien gehen deshalb bei
Abschluss des Mietvertrages davon aus, dass die Voraussetzungen der Bereichsausnahme nach § 107 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegen.
Die Mieterin (im Bekanntmachungstext teilw. „Auftraggeber“) ist eine bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen
Rechts. Zu ihren Aufgaben gehört insbesondere die Deckung des Grundstücks- und Raumbedarfs für Bundeszwecke und die Verwaltung
von Liegenschaften, die von Dienststellen der Bundesverwaltung zur Aufgabenerfüllung genutzt werden. Der gegenständliche Mietvertrag
beinhaltet die Anmietung eines vorhandenen Bürogebäudes der Vermieterin (im Bekanntmachungstext teilw. „Auftragnehmer“/„Wirtschaftsteilnehmer“)
in Bonn, das Bundesbehörden aus dem IT- und Sicherheitsbereich, welche bereits in Bonn ansässig sind, überlassen werden soll
und derzeitig an ein Telekommunikationsunternehmen vermietet ist. Die Laufzeit des Mietvertrages beginnt kurzzeitig nach dem
Auslaufen des laufenden Bestandsmietvertrages. Gegenstand des Mietvertrages ist ein zeitnah freiwerdendes Bestandsgebäude,
welches in den 90er Jahren errichtet und seitdem ununterbrochen an denselben Mieter vermietet wurde. Es handelt sich um ein
klassisches Bürogebäude mit Tiefgarage in zentraler Lage in Bonn, dem Hauptsitz der unterzubringenden Behörde. Die Mietzeit
beträgt 30 Jahre. Aufgrund des vorangegangenen Mietvertrages entspricht die Mietfläche bereits den grundlegenden Bedürfnissen
der Verwaltung bzw. des IT-Bereichs. Sie hat insgesamt eine Größe von ca. 60.416 m², davon entfallen insgesamt 53.058 m² auf
Büroflächen. Es sind 420 KFZ-Stellplätze in einer Tiefgarage sowie über 262 KFZ-Stellplätze auf oberirdischen Parkflächen
enthalten. Das Mietobjekt bezieht sich auf den im Grundbuch des Amtsgerichts Bonn von Beuel, Blatt 010529, Flur 68, Flurstücke
387, 388, 413 und 414 verzeichneten Grundbesitz der Vermieterin. Die Vermieterin hat für die Neuvermietung Modernisierungsmaßnahmen
vorgesehen. Diese umfassen, das Mietobjekt unter Nachhaltigkeitsaspekten – insbesondere energetisch gem. des Standards „KfW
Effizienzgebäude-Stufe 40EE“ - zu sanieren und nichtmieterspezifische, jedoch mieterwechselübliche Renovierungsmaßnahmen vorzunehmen.
Grundrissänderungen werden nicht erfolgen. In klar abgrenzbaren Teilen des Bestandsgebäudes, insbesondere in Teilen des Erd-
und des Untergeschosses, wird die Mieterin einen mieterspezifischen – von der Vermieterin geduldeten - Mieterausbau auf eigene
Kosten und Risiko, unter Beachtung der vergaberechtlichen Vorschriften in Eigenregie ausführen. Alle für diesen Mieterausbau
erforderlichen Leistungen werden durch die Mieterin selbst in separaten Vergabeverfahren ausgeschrieben und unabhängig von
der Vermieterin beauftragt. Dieser mieterspezifische Mieterausbau ist bzgl. des Mietgegenstandes dahingehend begrenzt, als
dass der ursprüngliche Nutzungszweck als Bürogebäude nicht berührt wird und kein Eingriff in die architektonische Grundstruktur
oder die grundlegende Gebäudeeinteilung stattfinden wird.