Das Amt Stralendorf hat im Jahre 2009 die kooperative Gesamtschule Stralendorf gegründet. Das gymnasiale Schulzentrum hat
sich zu einem wachsenden Schulstandort von der 1. bis zur 12. Klasse entwickelt. Die zu errichtende Zweifeldsporthalle wird
durch den Schulträger für den Schul- und Freizeitsport der Region zur Verfügung gestellt. Durch die Architekten Rimpel Leifels,
das Planungsbüro Dieball jeweils au...
Das Amt Stralendorf hat im Jahre 2009 die kooperative Gesamtschule Stralendorf gegründet. Das gymnasiale Schulzentrum hat
sich zu einem wachsenden Schulstandort von der 1. bis zur 12. Klasse entwickelt. Die zu errichtende Zweifeldsporthalle wird
durch den Schulträger für den Schul- und Freizeitsport der Region zur Verfügung gestellt. Durch die Architekten Rimpel Leifels,
das Planungsbüro Dieball jeweils aus Schwerin und die Mecklenburgische Planungsgruppe Haustechnik wurden die Leistungsphasen
1-4 der HOAI (Genehmigungsplanung) erbracht. Die Planunterlagen des vorbefassten Architekturbüros liegen den Vergabeunterlagen
bei. Der Hallenneubau hat ein Außenmaß von ca. 46,28m x 35,11m. Die 2 Spielfelder erhalten jeweils einen zugeordneten Geräteraum
mit einem eigenen Eingangsbereich. Oberhalb der Geräteräume wird auf beiden Seiten der Spielfeldfläche eine Zuschauertribüne
in die Hallenkubatur integriert, so dass über die mittige Trennung der Hallenfläche zwei gleichwertige und unabhängige Teileinheiten
entstehen können. Die Tribühnengröße ist so ausgelegt, dass die Zahl der anwesenden Zuschauer, Sportler und Betreuer unter
200 liegt. Die Schaffung einer Versammlungsstätte ist nicht geplant. Der Bauantrag wurde zur Genehmigung eingereicht. Das
Bauantragsverfahren dauert aktuell an. Die baufachliche Prüfung liegt in einem ersten Entwurf vor. Sollten im Antrags- oder
weiteren Prüfungsverfahren Unterstützung durch den Architekten erforderlich sein, wird diese vorausgesetzt. Aufgrund der Förderung
der Maßnahme muss eine Aufnahme der weiteren Planungsleistungen kurzfristig nach Zuschlagserteilung gewährleistet werden.
Durch den Fördermittelgeber ist die Fertigstellung des Bauwerkes bis zum 01.07.2025 vorgeschrieben. Zuschlagskriterien: höchster
Wert = bester Wert 1. Honorar - Wichtung 40% 2. Projektanalyse - Wichtung 10%, Vorstellungen zur aufgabenbezogenen Herangehensweise
/ Grundsatzüberlegungen zur Lösung 3. Qualität der Personalplanung - Wichtung 5%, Darstellung des geplanten Personaleinsatzes
für die Leistungsphasen, Sicherstellung der Aufgabenerfüllung im Falle der Vertretungsregelung ohne Know-How-Verlust 4. Präsenz
vor Ort - Wichtung 20%, Darlegung zur Absicherung der Präsenz vor Ort im Planungsprozess, Darlegung zur Absicherung der Präsenz
vor Ort während der Bauausführung (Erreichbarkeit / Reaktionszeit) 5. Maßnahmen zur Terminkontrolle und Terminsicherheit -
Wichtung 5%, Methoden zur Verfolgung der Termine und des kritischen Pfades, Etablierung "Frühwarnsystem" bei drohenden Terminüberschreitungen,
Vorgehensweise / Maßnahmen im Umgang mit Bauablaufstörungen 6. Qualität der Kostenplanung, Kostenverfolgungs- und Kostensicherungsmaßnahmen
- Wichtung 15%, Darstellung der Maßnahmen zur Kostenverfolgung und zur Sicherstellung der Budgeteinhaltung, Strategie zur
Vermeidung von Nachtragsleistungen, "Frühwarnsystem" bei drohenden Kostenüberschreitungen 7. Qualität der Kommunikationsplanung
- Wichtung 5%, Zusammenarbeit, Kommunikation mit den fachlich am Projekt Beteiligten, Planung und Dokumentation von Besprechungen
(jour fixe), Protokollwesen, Datenmanagement Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung vorstehend
genannter Kriterien und Wichtungen insgesamt den höchsten Punktwert erreicht. Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf
das Angebot mit dem höchsten Punktwert im Kriterium "Honorar".