Kreis Pinneberg um die gleichnamige Stadt ist der flächenkleinste und zugleich bevölkerungsreichste Kreis des Landes Schleswig-Holstein
und gehört zur Metropolregion Hamburg. Zur Sicherstellung der Abfallentsorgung im Kreis Pinneberg soll der Geschäftsanteil
des privaten Gesellschafters (49%) der Gesellschaft für Abfallwirtschaft und Abfallbehandlung mbH - GAB - ("GAB") neu vergeben
und ein neuer Entsorgun...
Kreis Pinneberg um die gleichnamige Stadt ist der flächenkleinste und zugleich bevölkerungsreichste Kreis des Landes Schleswig-Holstein
und gehört zur Metropolregion Hamburg. Zur Sicherstellung der Abfallentsorgung im Kreis Pinneberg soll der Geschäftsanteil
des privaten Gesellschafters (49%) der Gesellschaft für Abfallwirtschaft und Abfallbehandlung mbH - GAB - ("GAB") neu vergeben
und ein neuer Entsorgungsvertrag zwischen dem Kreis Pinneberg und der GAB über die Leistungen der öffentlichen Abfallentsorgung
geschlossen werden (sog. Drittbeauftragung). Der Kreis Pinneberg beabsichtigt daher, den 49%igen Gesellschaftsanteil an der
GAB zum 1. Januar 2024 an einen strategischen Partner im Wege eines europaweiten Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem
Teilnahmewettbewerb für 20 Jahre (nebst fünfjähriger Verlängerungsoption) neu zu vergeben. Im Rahmen der Partnerschaft sind
unterschiedliche Investitionen vorgesehen, unter anderem der Ersatz des bestehenden MHKW durch einen Neubau. Mit der europaweiten
Ausschreibung des 49%igen Gesellschaftsanteils sollen - die Abfallentsorgung und -verwertung im Kreis Pinneberg dauerhaft
gesichert, - die Interessen der Bevölkerung gewahrt und - die Rechtskonformität von Verfahren und Verträgen gewährleistet
werden. Daneben geht es dem Kreis Pinneberg um - eine langfristige strategische Partnerschaft im Bereich der kommunalen Abfallwirtschaft
mit einem privaten Partner, um die Herausforderungen der Zukunft zu meistern, - die Wahrung der Existenz der GAB, - die Sicherung
des Einflusses des Kreises auf die Entsorgungswirtschaft, - die Sicherung der Arbeitsplätze der GAB, - ein Höchstmaß an Entsorgungsökologie
und Entsorgungssicherheit, - die Sicherung von Investitionen, insbesondere Neubau eines Müllheizkraftwerkes (ein neues MHKW
befindet sich bereits in der Planung und soll nach Beschlusslage des Kreises und der GAB in der ersten Hälfte der Vertragslaufzeit
errichtet werden), - die Verlängerung der Aufgabenübertragung gemäß § 16 Abs. 2 KrW-/AbfG a.F. sowie - Erlöserzielung. Ein
neuer Abfallentsorgungsvertrag (als Drittbeauftragung nach § 22 KrWG) zwischen dem Kreis Pinneberg und der GAB wird mit dem
Abschluss dieses Vergabeverfahrens abgeschlossen werden. Mit diesem Abfallentsorgungsvertrag werden folgende Ziele verfolgt:
- die Schaffung langfristiger Entsorgungssicherheit im Kreis Pinneberg und im Unterelbraum (Kreise Dithmarschen, Steinburg
und Pinneberg), - die verlässliche Stabilisierung der Entsorgungsgebühren im Kreis Pinneberg, - die Ausweitung der bisherigen
Geschäftsaktivitäten der Gesellschaft und Erschließung neuer Geschäftsfelder, - die Entwicklung zusätzlicher, kundenfreundlicher
Strukturen für Industrie undGewerbebetriebe, - die langfristige Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit durch flexibles Reagieren
aufsich ändernden Märkten, - die Stärkung der Gesellschaft durch Ausbau ihrer Marktposition, - dieSchaffung neuer Dauerarbeitsplätze
und - die langfristige Sicherung aller Arbeitsplätze amAbfallwirtschaftsstandort Tornesch-Ahrenlohe und weiterer Standorte.
Der Abfallentsorgungsvertragumfasst neben Leistungen der Abfalllogistik im gesamten Kreisgebiet auch Leistungen derAbfallentsorgung.
Der GAB werden insbesondere die folgenden Aufgaben übertragen: - Behandlungder Restabfälle einschließlich der Behältergestellung,
- Verwertung der getrennt erfasstenorganischen Abfälle einschließlich der Behältergestellung, - Einsammlung und Transport
der in derGemeinde Helgoland anfallenden Abfälle, - Einsammlung und Transport von Restabfall, -Einsammlung und Transport von
Bioabfall, - Einsammlung, Transport und Entsorgung des Sperrmüllsincl. der Organisation des Abrufsystems, - Einsammlung, Transport
und Verwertung des E-Schrottsincl. der Organisation des Abrufsystems, - Einsammlung, Transport und Verwertung des Altpapierssowie
die notwendige Depotcontainergestellung (mit Ausnahme der DSD-Anteile), einschließlich derBehältergestellung, - Erfassung,
Zwischenlagerung und Entsorgung schadstoffhaltiger Abfälle ausprivaten Haushalten, - Vorhalten und Betrieb von Recyclinghöfen
an derzeit zwei (Tornesch undQuickborn), zukünftig drei Standorten (der Standort Wedel befindet sich im Aufbau), - thermischeVerwertung
und Versorgung mit Fernwärme sowie Stromproduktion, - weitere Leistungen (z.B.Abfallberatung, Umweltbildung und Mitwirkung
bei der Gebühren- und Entgeltkalkulation). ImWesentlichen fallen folgende Abfallarten zur Sammlung und Verwertung im Bereich
der GAB an:Restabfall, Bioabfall, Sperrmüll und Papier.