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I.D.: 89741339

614 - Technisches Gebäudemanagement für die NRW.BANK - Los 1: Düsseldorf

Data publicarii
23.11.23 Exista 238 licitatii active asemanatoare. Inregistrati-va pentru a avea acces la acestea.
Coduri CPV
50700000
Termenul limita pentru depunere:
22.12.23
 
 
Locul realizarii:
Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
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Descriere:
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung in zwei Losen über das Technische Gebäudemanagement für die NRW.BANK in Düsseldorf (Los 1) und Münster (Los 2). Beide Lose werden aus technischen Gründen jeweils separat in gesonderten Projekträumen des Vergabemarktplatzes NRW veröffentlicht. Die vorliegende Auftragsbekanntmachung und die hierzu in den Projektraum des Vergabemarktplatzes NRW einges...
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung in zwei Losen über das Technische Gebäudemanagement für die NRW.BANK in Düsseldorf (Los 1) und Münster (Los 2). Beide Lose werden aus technischen Gründen jeweils separat in gesonderten Projekträumen des Vergabemarktplatzes NRW veröffentlicht. Die vorliegende Auftragsbekanntmachung und die hierzu in den Projektraum des Vergabemarktplatzes NRW eingestellten Vergabeunterlagen betreffen ausschließlich das Los 1. Gegenstand des Loses 1 sind die Gebäude der NRW.BANK auf den folgenden Liegenschaften in Düsseldorf: Drei unterschiedliche Standorte in Düsseldorf: - Kavalleriestraße 22, 40213 Düsseldorf, - Ernst-Gnoß-Straße 25, 40219 Düsseldorf und - Herzogstraße 15, 40217 Düsseldorf. Mit dem Technischen Gebäudemanagement übernimmt die Auftragnehmerin die Betreiber- und Verkehrssicherungspflichten nach näherer Maßgabe der Vertragsunterlagen. Davon umfasst sind erstens Regelleistungen und zweitens Leistungen auf Abruf der NRW.BANK. Die Leistungen auf Abruf bilden den Hauptgegenstand (§ 110 GWB). Im Hinblick hierauf erfolgt die Vergabe nach den Vorschriften über Rahmenvereinbarungen (§§ 103 S. 5 S. 2 GWB, 21 VgV). Die termingerechte Ausführung der von der Rahmenvereinbarung umfassten Leistungen unter Wahrung der im Angebot zugesagten Qualifikation und Erfahrung bildet wesentliche Grundlage der Rahmenvereinbarung. Das Objektteam (bestehend aus Objektleitung, Projektingenieur, kaufmännischer Projektleitung, Projektassistenz und CAFM-Koordinator), der First Level Support und das Umbauteam müssen im Rahmen der jeweiligen wöchentlichen Regelarbeitszeiten zeitlich uneingeschränkt für die Durchführung der Rahmenvereinbarung zur Verfügung stehen; das Wartungsteam zu mindestens 80 %. Für alle im Rahmen der Durchführung der Rahmenvereinbarung von der Auftragnehmerin beschafften Liefer- und Dienstleistungen gilt das Open-Book-Verfahren. Die Leistungsausführung muss von der Auftragnehmerin im CAFM-System der NRW.BANK dargestellt werden. Sie hat dem hohen technischen Ausstattungsgrad der zu betreuenden Gebäude, dem hohen technischen Anspruch der NRW.BANK an den Gebäudebetrieb und der Erwartung der NRW.BANK zur unverzüglichen Störungsbeseitigung Rechnung zu tragen. Die geschätzte Abnahmemenge beläuft sich für alle von der Rahmenvereinbarung umfassten Abruf-Leistungen auf 21,82 Mio. EUR netto. Es wird eine verbindliche Höchstabnahmegrenze an Abruf-Leistungen in gleicher Höhe festgelegt (Angaben jeweils bezogen auf die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung). Eine Mindestabnahmeverpflichtung der NRW.BANK besteht nur im Hinblick auf die von der Rahmenvereinbarung umfassten Regelleistungen. Die Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Die vorgesehene Start-Up-Phase beginnt am 01.07.2024, der Beginn des Regelbetriebs erfolgt am 01.10.2024. Die Festlaufzeit der Rahmenvereinbarung endet nach Ablauf von vier Jahren ab dem Beginn des Regelbetriebs am 01.10.2028. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich nach Ablauf der Festlaufzeit zweimal um jeweils 2 weitere Jahre, wenn sie nicht von der NRW.BANK zwölf Monate vor Ende der Festlaufzeit bzw. vor Ende des jeweiligen Verlängerungslaufzeitraums gekündigt wird. Mit dem Ablauf des 30.09.2032 endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer separaten Kündigung bedarf. Gleiches gilt, soweit die vorgesehenen Höchstabnahmegrenzen vor dem Ablauf der Höchstlaufzeit erreicht sind. Es wird darauf hingewiesen, dass im Zuge der Auftragsvergabe ein arbeitsrechtlicher Betriebsübergang nach § 613a BGB nicht zweifelsfrei auszuschließen ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn es im Zuge eines möglichen Betreiberwechsels zu (auch einzelnen) Personalübernahmen kommen sollte. Bieter haben sich eigenständig über das hiermit verbundene Risiko zu informieren und abzusichern. Die NRW.BANK ist nicht dazu verpflichtet, Abruf-Leistungen im Sinne der Rahmenvereinbarung unter der Rahmenvereinbarung zu vergeben (vgl. Erwägungsgrund Nr. 61 der Richtlinie 2014/24/EU).
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